Nachdem ein irakisches Paar erst nach Polen überstellt werden sollte, kann es vorerst doch in Deutschland bleiben. Zuvor war ihr Kirchenasyl gebrochen worden.
Die unklare Situation nach dem gescheiterten Sterbehilfegesetz belastet diakonische Einrichtungen. Der rechtliche Rahmen, wann und wie Sterbehilfe zulässig sei, bleibe weiterhin uneindeutig.