Artikel teilen:

Tödliche Messerattacke im Zug: Brokstedt-Urteil ist rechtskräftig

Das Urteil des Landgerichts Itzehoe im Prozess um die tödliche Messerattacke in einem Regionalzug bei Brokstedt (Kreis Steinburg) ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Revision des Angeklagten Ibrahim A. gegen das Urteil des Landgerichts mit Beschluss vom 14. Januar als unbegründet verworfen, wie der BGH am Mittwoch in Leipzig mitteilte. Die Überprüfung des Urteils habe keine Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben.

Das Landgericht Itzehoe hatte den 34-jährigen Angeklagten am 15. Mai 2024 zu lebenslanger Haft wegen zweifachen Mordes, vierfachen versuchten Mordes und schwerer Körperverletzung verurteilt. Aufgrund der Feststellung der besonderen Schwere der Schuld sei eine Aussetzung der lebenslangen Gesamtstrafe zur Bewährung nach 15 Jahren ausgeschlossen.

Ibrahim A. hatte am 25. Januar 2023 in einem Zug von Kiel nach Hamburg eine 17-Jährige und ihren 19-jährigen Freund getötet sowie vier weitere Menschen teils schwer verletzt. Als Motiv hatte das Gericht den Frust des Angeklagten ausgemacht, der sich von den Behörden ungerecht behandelt fühlte.

Ibrahim A. war 2014 nach Deutschland gekommen. Sein Asylantrag wurde abgelehnt, A. wurde jedoch subsidiärer Schutz gewährt. Er lebte zunächst in Euskirchen (Nordrhein-Westfalen), war dann von Juli bis November 2021 in Kiel gemeldet. In einer Gemeinschaftsunterkunft für geflüchtete Menschen erhielt er Hausverbot, weil er Mitbewohner bedroht haben soll.

Anschließend lebte er in Hamburg, wo er wegen gefährlicher Körperverletzung straffällig wurde und bis kurz vor der Tat in U-Haft saß. Am 25. Januar 2023 reiste er nach Kiel, um seine Aufenthaltsgenehmigung verlängern zu lassen, allerdings ohne Erfolg.

Die Tat hatte bundesweit Aufsehen erregt. Das junge Paar, das die Tat nicht überlebte, hatte in Neumünster gemeinsam die Berufsschule besucht. Im Juni 2023 war bekannt geworden, dass eine durch die Tat verletzte Frau Suizid begangen hatte.

Der Fall hatte auch Mängel in der Kommunikation zwischen den Behörden in Hamburg, Schleswig-Holstein und dem Bund offengelegt. Die Ausländerbehörde Kiel und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hatten sich nach der Tat darüber beschwert, dass die Hamburger Justizbehörde sie nicht ausreichend über Ibrahim A. informiert habe. Die wiederum hatte dem vehement widersprochen.