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Tod ukrainischer Basketballspieler: Haftstrafen für Jugendliche

Im Fall der beiden in Oberhausen getöteten ukrainischen Basketballspieler sind die vier angeklagten Jugendlichen wegen Mordes zu langjährigen Jugendstrafen verurteilt worden. Die zwei Hauptangeklagten mit deutscher Staatsbürgerschaft erhielten die Höchststrafe von zehn Jahren Jugendstrafe, wie das Landgericht Essen am Montag mitteilte (AZ: 65 KLs 25/24). Die beiden weiteren Angeklagten mit syrischer Staatsangehörigkeit erhielten Jugendstrafen von jeweils acht Jahren und sechs Monaten.

Die 25. Große Jugendkammer des Landgerichts sah es als erwiesen an, dass die Angeklagten am Abend die beiden Opfer heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen getötet haben. Die vier Beschuldigten waren nach Gerichtsangaben in einem Bus, in dem auch die zwei Männer aus der Ukraine unterwegs waren. Während der Busfahrt hätten die Jugendlichen beschlossen, die beiden jungen Männer aus der Ukraine anzugreifen und zu töten.

Beim Verlassen des Busses griffen die vier Jugendlichen im Alter von 14 bis 16 Jahren die Ukrainer nach Gerichtsangaben unvermittelt und anlasslos an. Einer von ihnen habe hinter seinem Rücken ein Messer mit einer Klingenlänge von 15 Zentimeter in der Hand gehalten und sei durch einen hinter ihm laufenden Mittäter gedeckt worden.

Die deutschen und syrischen Jugendlichen hätten die beiden Ukrainer umzingelt und auf sie eingeschlagen, unter anderem mit einem Schlagstock. Danach stach laut Gericht einer der Jugendlichen mit dem Messer auf die Ukrainer ein. Während Passanten Erste Hilfe geleistet und Rettungskräfte alarmiert hätten, seien die nun verurteilten Jugendlichen geflüchtet. Die beiden Ukrainer starben an den Folgen der Stichverletzungen.

Die jugendlichen Täter hätten die Arg- und Wehrlosigkeit der beiden Basketballer Geschädigten für ihre Tat ausgenutzt, erklärte das Gericht. Die völlig anlasslose Tat sei besonders verachtenswert, weil die Angeklagten in dem Bewusstsein gehandelt hätten, keinen Grund für die Tötung eines Menschen zu brauchen.

Die ukrainische Herkunft der Geschädigten sei den vier Jugendlichen bekannt gewesen, sie sei offenbar jedoch nicht das Motiv für die Tat gewesen, hieß es. Nach Medienberichten sollen die beiden jungen Ukrainer, die zur Tatzeit 17 und 18 Jahre alt gewesen sein sollen, wegen des Krieges in der Ukraine nach Deutschland geflohen sein.

Angesichts des massiven Erziehungsbedarfs und der Schwere der Schuld habe die Kammer für die Hauptangeklagten jeweils das Höchstmaß von zehn Jahren Jugendstrafe für erzieherisch geboten und angemessen gehalten, erklärte das Landgericht. Das Gleiche gelte für die Jugendstrafe von acht Jahren und sechs Monaten für die weiteren beiden Angeklagten. Für die Angeklagten, die aktuell in Untersuchungshaft sind, wurde eine Fortdauer der Haft angeordnet. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Angeklagten und die Staatsanwaltschaft können Revision einlegen.