Das Urteil gegen zwei Lehrerinnen aus Mönchengladbach wegen des Todes einer 13-jährigen Schülerin auf einer Klassenfahrt ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof bestätigte in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss die vom Landgericht Mönchengladbach verhängten Geldstrafen in Höhe von 23.400 Euro und 7.200 Euro. Die beiden Lehrerinnen seien zu Recht wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen verurteilt worden, hieß es. Die Revisionen der beiden Frauen wurden verworfen (AZ: 3 StR 292/24).
In dem Fall ging es um eine verhängnisvolle Klassenfahrt im Jahr 2019 nach London. Die zwei angeklagten Lehrerinnen betreuten die Schülerinnen und Schüler. Die Lehrkräfte versäumten es jedoch, sich vorab über chronische Erkrankungen der Teilnehmenden der Klassenfahrt zu informieren. So entging ihnen auch, dass die 13-jährige Emily P. an einer insulinpflichtigen Diabetes Typ 1 erkrankt war.
Als die 13-Jährige sich mehrfach in London erbrach und über Kopfschmerzen und Übelkeit klagte, wiesen zwar zwei ihrer Klassenkameradinnen die Lehrerinnen auf den anhaltend schlechten Gesundheitszustand hin. Diese gingen dem jedoch nicht nach. Emily P. starb schließlich an einem Herzinfarkt infolge einer Überzuckerung.
Das Landgericht Mönchengladbach verurteilte die zwei Lehrerinnen wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen zu Geldstrafen in Höhe von jeweils 180 Tagessätzen. Vor Schulfahrten müssten Lehrkräfte im Regelfall schriftlich nach vor allem gesundheitlichen Beeinträchtigungen der minderjährigen Teilnehmenden fragen. Dies hätten die beiden Angeklagten unterlassen.
Der BGH bestätigte die Verurteilung: Das Landgericht habe „rechtsfehlerfrei“ angenommen, dass die beiden Lehrerinnen gegen ihre Sorgfaltspflicht verstoßen haben. Sie hätten sich über Vorerkrankungen der Schüler informieren müssen.