Angesichts bundesweit vielfach steigender Strom- und Gaspreise zum Jahresanfang raten Verbraucherschützer dazu, den Zählerstand am 31. Dezember abzulesen und dem Energieversorger mitzuteilen. So könne mit wenig Aufwand bares Geld gespart werden, erklärte die Energieberaterin der Verbraucherzentrale Bremen, Inse Ewen.
„Zeigt der Zähler am 31. Dezember zum Beispiel 1.300 Kilowattstunden an, muss für jede weitere verbrauchte Kilowattstunde mehr gezahlt werden“, verdeutlichte Ewen. Doch wenn niemand vom Energieversorger vorbeikomme und den Zählerstand ablese und der Stand auch nicht vom Kunden durchgegeben werde, werde der Zählerstand auf Grundlage des Verbrauches vom Vorjahr geschätzt.