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Staatsanwaltschaften bekommen Hilfe bei Bewertung von Antisemitismus

Eine Orientierungshilfe zur Bewertung von strafbaren Parolen und Kennzeichen, wie sie bei pro-palästinensischen Demonstrationen auftauchen, ist an alle Staatsanwaltschaften in Baden-Württemberg gegangen. Zusammengestellt wurde der Runderlass von den Antisemitismusbeauftragten der Generalstaatsanwaltschaften Stuttgart und Karlsruhe, teilte das Justizministerium am Mittwoch mit. In dem Erlass sind Parolen, Ausrufe und Symbole aufgeführt, die bei pro-palästinensischen Veranstaltungen – auch in anderen Ländern – festgestellt wurden. Justizministerin Marion Gentges (CDU) sagte, das Papier ermögliche eine „noch konsequentere Strafverfolgung“ und sei ein klares Zeichen gegen Antisemitismus im Südwesten. (2556/25.10.2023)