Seit Januar ist das „Gute-Kita-Gesetz“ in Kraft. Bei der Umsetzung will der Bund den Ländern bis 2022 mit insgesamt 5,5 Milliarden Euro kräftig unter die Arme greifen. Doch erst jetzt, vier Monate später, erfüllt Bremen als erstes Bundesland die Vorbedingung für den Geldfluss: die individuelle Vereinbarung jedes Landes mit dem Bund, die regelt, wofür das Geld ausgegeben werden soll.
Deutlich wird, was bisweilen unter den Tisch fiel: Jedes Land hat es selbst in der Hand, in der Gebührenfrage soziale Schieflagen zwischen finanzstarken und -schwachen Städten und Kommunen auszugleichen bis hin zur (un-)bedingten Zahlungsbefreiung der Eltern. Und jedes Land hat es selbst in der Hand, bei der Qualitätsverbesserung der Betreung den unterschiedlichen Bedarfen gemäß zu gewichten.
Die Ankündigung der Bundesfamilienministerin, auch über 2022 hinaus „dauerhaft und nachhaltig“ in die Kita-Qualität zu investieren, dürfte letzte Zweifel beseitigt haben und damit der Zündfunke Bremens endlich auch auf Düsseldorf überspringen. Insgesamt rund 1,2 Milliarden Euro hält der NRW-Topf bereit.
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