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Solo-Mutterschaft – wenn Frauen alleine Kinder bekommen

Die katholische Kirche steht künstlicher Befruchtung grundsätzlich kritisch gegenüber. Doch das hält etliche Frauen nicht vom Versuch ab, als Solo-Mutter mithilfe einer Samenspende schwanger zu werden.

Solomütter – auch “single moms by choice” genannt – sind Frauen, die sich entscheiden, ein Kind ohne Partner zu bekommen. Dafür sind sie auf eine Samenspende angewiesen, die entweder über eine Samenbank oder über eine private Spende erfolgt. Die Kinderwunsch-Expertinnen Katharina Horn und Jennifer Sutholt definieren Solomutterschaft als “Familienform einer Frau*, die einen alternativen Weg der Familiengründung wählt”. Dabei treffe die Frau allein diese Entscheidung, unabhängig davon, ob sie sich in einer Partnerschaft befinde oder nicht.

Laut Horn und Sutholt können Solo-Mütter auch in Co-Elternschaft Kinder bekommen. In ihrer Definition heißt es daher weiter: “Sie entscheidet sich dafür, nicht mit dem biologischen Vater in einer festen Partnerschaft zu leben. Das Kind wird entweder durch Geschlechtsverkehr oder durch eine Samenspende gezeugt, die sowohl von einem anonymen Samenspender, einer Samenspende von einer Samenbank, einer offenen Privatspende als auch von einem Co-Vater oder einem Väterpaar kommen kann.”

Solo-Mütter lassen sich in der Regel in einer Kinderwunschklinik behandeln. Bis vor drei Jahren legten Richtlinien der Bundes- und Landesärztekammern fest, dass nur Paare behandelt werden durften. Inzwischen sind die Richtlinien offener formuliert, wie Rechtsanwalt Andreas Maria Wucherpfennig erklärt. Er ist seit mehr als 20 Jahren auf das Thema Kinderwunsch spezialisiert. Für alleinstehende Frauen besteht kein Anspruch auf eine Kinderwunschbehandlung, es gibt demnach aber auch kein Verbot. Jedes Kinderwunschzentrum darf selbst entscheiden, ob es Solo-Müttern eine Schwangerschaft per Samenspende ermöglichen will oder nicht.

Die Kosten für eine Behandlung können dabei schnell in die Tausende Euro gehen. Nicht jede Krankenkasse erstattet die Kosten einer solchen Behandlung. “Eine Kinderwunschbehandlung kann psychisch, körperlich und auch finanziell belastend sein”, betont Wucherpfennig.

Während der Samenspender bei einer privaten Spende persönlich mit der Solo-Mutter bekannt ist und laut Horn und Sutholt “nach Absprache auch bestimmte Aufgaben und Pflichten übernehmen kann”, verhält es sich bei einer Samenspende über die Bank anders. Der Samenspender kann nach deutschen Familienrecht nicht per Gesetz als Vater des Kindes festgestellt werden. Zudem sind alle Unterhalts- und Erbansprüche sowie Ansprüche auf das Sorgerecht durch den Samenspender ausgeschlossen.

Das Kind hat ab seinem 16. Lebensjahr dennoch die Möglichkeit, die Identität des Samenspenders zu erfahren. Nach dem Samenspenderregistergesetz ist das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte verpflichtet, die Daten des biologischen Erzeugers an das Kind herauszugeben. Laut Horn, selbst Solomutter und Kinderwunschberaterin, ist diese Möglichkeit “immens wichtig”, wie sie auf ihrer Website kiwu-beratung.de schreibt. Sie stelle einen Meilenstein in der Verflechtung reproduktionsmedizinischer Möglichkeiten mit dem Bereich des Familienrechts dar. Kinder, die aus einer Samenspende entstanden seien, hätten den Wunsch und erachteten es als ihr Grundrecht, etwas über ihre Abstammung und ihren biologischen Vater zu erfahren.

Die katholische Kirche steht der Reproduktionsmedizin grundsätzlich kritisch gegenüber. Sie sieht sich als Anwalt der Humanität sowie der Unverfügbarkeit und Gottesebenbildlichkeit des Menschen. Der Vatikan hat 1987 “Donum Vitae” herausgegeben und 2008 “Dignitas Personae”, theologische Dokumente über “die Achtung vor dem beginnenden menschlichen Leben und die Würde der Fortpflanzung”. Darin heißt es unter anderem, dass allein der Liebesakt in der Ehe als würdiger Ort für die menschliche Fortpflanzung anzusehen ist.