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Selbstbestimmungsgesetz soll überprüft werden

Eigentlich wollte die Union eine Abschaffung oder zumindest eine Reform. Nun soll das im vergangenen November in Kraft getretene Selbstbestimmungsgesetz zumindest überprüft werden.

Union und SPD wollen das im November in Kraft getretene Selbstbestimmungsgesetz evaluieren. Laut dem am Mittwoch veröffentlichten Koalitionsvertrag soll das bis zum 31. Juli 2026 passieren. Besonders berücksichtigt werden sollen dabei die Regelungen für Kinder und Jugendliche. Auch die Fristsetzung für einen Wechsel des Geschlechtseintrags soll überprüft werden.

Das Selbstbestimmungsgesetz regelt unter anderem, dass für die Änderung des Geschlechtseintrags und des Namens nur noch eine einfache Erklärung beim Standesamt nötig ist – statt wie bisher zwei psychiatrische Gutachten sowie ein Gerichtsbeschluss. Junge Menschen, die noch nicht volljährig sind, aber das 14. Lebensjahr vollendet haben, können die Erklärung selbst abgeben, brauchen aber die Zustimmung der Sorgeberechtigten. Im Konfliktfall soll die Zustimmung durch das Familiengericht ersetzt werden können. Maßstab dabei soll – wie im Familienrecht allgemein – das Kindeswohl sein.

Bei jungen Menschen unter 14 Jahren können nur die Eltern oder andere gesetzliche Vertreter die Erklärungen zur Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen einreichen. Die Reform löste das 40 Jahre alte Transsexuellengesetz ab. Bereits vor Inkrafttreten des Gesetzes gab es mehr als 3.000 Anmeldungen in den Standesämtern.