Die Schutzstation Wattenmeer hat starke Bedenken gegenüber der geplanten Änderung des Landeswassergesetzes in Schleswig-Holstein geäußert. Die Einstufung von Küstenschutzbauten als von „überragendem öffentlichen Interesse“ könnte den Naturschutz im Wattenmeer gefährden und zu Rechtsunsicherheit führen, wie die Station am Mittwoch in Husum mitteilte. Die geplante Privilegierung könnte dazu führen, dass der Naturschutz nicht mehr ausreichend berücksichtigt wird. „Das wäre ein schwerer Rückschlag für den Schutz unseres einzigartigen Wattenmeers“, sagte Katharina Weinberg, Leiterin des Fachbereichs Naturschutz bei der Schutzstation.
Dabei erkenne die Schutzstation die „immense Bedeutung des Küsten- und Hochwasserschutzes“ an, hieß es. Die bisherige Praxis habe gezeigt, dass notwendige Küstenschutzmaßnahmen auch ohne eine solche Einstufung umgesetzt werden könnten. Eine übermäßige Ausweitung des Begriffs „überragendes öffentliches Interesse“ sowie unklare Begrifflichkeiten im Gesetzentwurf könnten zu Rechtskonflikten und weiteren Verzögerungen führen, so die Kritik.