Die Aufenthaltserlaubnisse in Deutschland von Geflüchteten aus der Ukraine gelten bis zum 4. März 2025 fort. Der Bundesrat stimmte am Freitag einer entsprechenden Rechtsverordnung des Bundesinnenministeriums zu. Die Betroffenen müssen damit keinen Antrag auf Verlängerung des Aufenthaltsstatus stellen. Grundlage für die Verlängerung des vorübergehenden Schutzes ist ein Beschluss der EU-Mitgliedstaaten Ende September 2023.
Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) begrüßte die Entscheidung. “Wer vor Putins mörderischem Krieg fliehen musste, wird bei uns auch weiter in Sicherheit sein und Zugang zu Bildung und zum Arbeitsmarkt haben.” Das sei eine große Entlastung für die Ausländerbehörden und gebe Sicherheit und eine klare Perspektive für die Betroffenen. “Wir werden weiterhin die Leben vieler Menschen aus der Ukraine schützen – so lange wie dieser furchtbare Krieg andauert. Wir stehen weiter eng an der Seite der Ukraine”, sagte Faeser.