Der sächsische Landtag hat am Mittwoch in Dresden mit großer Mehrheit dem vierten Medienänderungsstaatsvertrag zugestimmt. Das novellierte Gesetz soll mehr Transparenz und Kontrolle des öffentlich-rechtlichen Rundfunks bringen. Es regelt vor allem Compliance-Maßnahmen, auf die sich die Länder als Reaktion auf die Vorfälle beim Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) verständigt hatten.
Sachsens Medienminister Oliver Schenk (CDU) betonte, die hohen Anforderungen an Kontrolle seien gerechtfertigt. Unter anderem müssen laut Staatsvertrag Bezüge von Intendanten und Direktoren veröffentlicht werden. Nach der RBB-Affäre um die ehemalige Intendantin Patricia Schlesinger soll das Gesetz das Vertrauen in den öffentlich-rechtlichen Rundfunk wieder stärken. Schlesinger werden Untreue und Vorteilsnahme vorgeworfen.
Die Linken-Abgeordnete Antje Feiks appellierte an die Verantwortung und Transparenz der Kontroll- und Aufsichtsgremien. Es müsse nachvollziehbar sein, wofür Rundfunkbeiträge verwendet werden. Ihre Fraktion kritisiere zudem, dass in dem Gesetz keine Pflicht für einen Livestream von Rundfunkratssitzungen verankert sei. Der Linken-Fraktion geht das Gesetz nicht weit genug. Auch die AfD-Fraktion lehnt es ab.
Der neue Medienstaatsvertrag verpflichtet ARD, ZDF und Deutschlandradio unter anderem zur Offenlegung ihrer Organisationsstrukturen sowie aller Satzungen, Richtlinien und Geschäftsordnungen. Er soll am 1. Januar 2024 in Kraft treten, sofern zuvor die Landtage der Länder der Vereinbarung zugestimmt haben.