Der saarländische Landtag hat am Mittwoch in Saarbrücken in Zweiter Lesung das erste saarländische Kinderschutzgesetz beschlossen. Zugestimmt haben die Abgeordneten von SPD und CDU, enthalten hat sich die AfD-Fraktion. „Endlich bekommt das Saarland mit dem heutigen Tage ein eigenes Kinderschutzgesetz“, sagte der CDU-Politiker Alwin Theobald. Der SPD-Abgeordnete Florian Schäfer bezeichnete es als „Meilenstein“ in der Landesgeschichte. „Wir alle sind dafür verantwortlich, dass es den Kindern in unserem Land gut geht“, betonte er.
Das Gesetz verankert unter anderem das Amt des unabhängigen Kinderschutzbeauftragten, welches der Diplom-Sozialarbeiter und Sozialmanager Kai Frisch seit 1. Mai dieses Jahres innehat. Er ist Teil des neuen Kompetenzzentrums Kinderschutz, welches als Anlaufstelle zu Fragen des Schutzes und zu den Rechten von Kindern und Jugendlichen dient. Dazu gehört dem Gesetz zufolge auch eine Ombudsstelle, an die sich junge Menschen und ihre Familien zur Beratung in sowie Vermittlung und Klärung von Konflikten im Zusammenhang mit Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe wenden können.
Ärztinnen und Ärzte sollen sich künftig interkollegial austauschen können, wenn es Anhaltspunkte auf eine Kindeswohlgefährdung gibt. Sie würden befugt, sich auch ohne Schweigepflichtsentbindungserklärung mit Kolleginnen und Kollegen fallbezogen und durch Offenlegung personenbezogener Daten austauschen und beraten zu können, heißt es in dem Gesetz.
Neu sind auch sogenannte Netzwerke Kinderschutz. Die örtlichen Jugendämter sollen diese zur interdisziplinären Kooperation bilden. Darin sollen dem Gesetz zufolge unter anderem der Kinderschutzbeauftragte, Fachberatungsstellen, Gesundheitsämter, Polizei und Netzwerke Frühe Hilfen vertreten sein. Treffen sollen demnach mindestens einmal im Jahr auf Einladung des Kinderschutzbeauftragten stattfinden. Auch sieht das Gesetz Konzepte zum Schutz vor Gewalt in Einrichtungen und Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe vor. Nach spätestens fünf Jahren soll die Landesregierung die Wirkung des Gesetzes bewerten und dem Landtag darüber berichten.