Seit Freitag sitzt Tsigehana Teklai aus Bamberg in Ausreisegewahrsam und soll nach Eritrea abgeschoben werden. Zu den Stimmen, die einen sofortigen Stopp der Abschiebung fordern, kommt nun auch die des Bayerischen Flüchtlingsrates. „Abschiebungen nach Eritrea werden bisher kaum durchgeführt – dass Bayern dennoch eine Frau dorthin abschieben will, ist schwer zu fassen“, teilte dieser am Dienstag mit. Das Land sei für brutale Menschenrechtsverletzungen bekannt.
Bereits am Montagabend haben rund 200 Menschen bei einer Asyl-Mahnwache auf der Unteren Brücke in Bamberg gegen die geplante Abschiebung von Teklai demonstriert. Außerdem seien seit Samstag etwa 600 Unterschriften für eine Aussetzung der Abschiebung gesammelt worden, teilte das evangelische Dekanat Bamberg mit. 2018 gewährte die evangelische Kirchengemeinde in Hallstadt der Frau und ihrer Tochter wegen einer drohenden Abschiebung nach Italien Kirchenasyl.
Teklai ist den Angaben nach vor dem Militärdienst aus ihrer Heimat Eritrea geflohen, über den Sudan, Libyen und Italien kam sie nach Deutschland. Sie hatte – bis man ihr 2024 die Arbeitserlaubnis entzogen hatte – trotz der psychischen und physischen Folgen der Gewalterfahrung in Eritrea und auf der Flucht als Reinigungskraft gearbeitet und für sich selbst gesorgt. „Dass sich eine CSU am Tag gegen Gewalt an Frauen in den sozialen Medien als Verfechterin von Frauenrechten inszeniert und nur zwei Wochen später ein CSU-geführtes Innenministerium Frau Teklai in ein Land abschieben möchte, wo dieser Folter und massive Gewalt drohen, ist blanker Hohn“, sagte Franziska Schmid vom Bayerischen Flüchtlingsrat laut Mitteilung.
Das bayerische Innenministerium verwies auf epd-Anfrage darauf, dass die Ausländerbehörden im Freistaat die Entscheidungen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge und die mögliche Überprüfung dieser durch die Verwaltungsgerichte umsetzen müssen. Das Ministerium teilte mit, Teklai sei zudem rechtskräftig wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Einer Aufforderung zur freiwilligen Ausreise sei sie nicht gefolgt, das Ausreisegewahrsam sei die Konsequenz daraus. Ein Abschiebeverbot nach Eritrea bestehe momentan nicht.
Eine Sprecherin des Bamberger Dekanats sagte, der Fall zeige, „dass Straffälligkeit nicht gleich Straffälligkeit“ sei und man genauer hinsehen müsse. Die Frau sei schwer traumatisiert aus einer Militärdiktatur geflohen und sei in der Enge der Gemeinschaftsunterkunft ihrer Tochter gegenüber gewalttätig geworden. Im Einvernehmen mit dem Jugendamt sei die Tochter damals in einer Wohngruppe untergebracht worden. Inzwischen sei das Mutter-Tochter-Verhältnis wieder viel besser, man dürfe die beiden Frauen nicht auseinanderreißen. (00/3918/10.12.2024)