Hanerau-Hademarschen. In dem Rechtsstreit um Risse in der St. Severin-Kirche in Hanerau-Hademarschen (Kreis Rendsburg-Eckernförde) geht die erste Runde an die evangelische Kirchengemeinde. Das Landgericht Kiel habe jetzt in einem Urteil festgestellt, dass ein von der Kirchengemeinde beauftragtes Architekten-Team und ein Ingenieurbüro schadensersatzpflichtig sind, teilt der Kieler Rechtsanwalt Jürgen Punke auf epd-Anfrage mit. Das Urteil sei noch nicht rechtskräftig, die Berufungsfrist ende am 20. Mai, so der Anwalt der Kirchengemeinde.
Wenn es keine Berufung geben sollte, müssen die Beklagten den Schaden vollständig bezahlen. Über die geschätzte Höhe könne jetzt noch keine Angaben gemacht werden, sagte Pastorin Diana Krückmann dem epd. Sie geht davon aus, dass letztendlich die Kirchengemeinde mit ihrer Klage Erfolg hat und verwies auf zwei entsprechende Gutachten.
Artikel teilen:
Risse in der Kirche: Gericht gibt Gemeinde Recht
Falscher Mörtel war offenbar die Ursache für Risse in den Mauer der Kirche von Hanerau-Hademarschen. Dabei wurde das Gotteshaus erst vor zehn Jahren wieder aufgebaut.

St. Severin-Kirche in Hanerau-Hademarschen im Jahr 2012Jan Tappenbeck / Wikipedia