Rheinland-Pfalz plant eine umfassende Reform des Bestattungsrechts. Die am Dienstag vom Ministerrat gebilligte Gesetzesnovelle sieht unter anderem die Möglichkeit vor, eine Seebestattung der Asche Verstorbener in einem der großen rheinland-pfälzischen Flüsse Rhein, Mosel, Lahn oder Saar vorzunehmen. Unter bestimmten Voraussetzungen können Urnen mit der Totenasche ohne Bestattung außerhalb von Friedhöfen aufbewahrt werden. Auch Bestattungen im Leichentuch ohne Sarg, wie es im Islam vorgeschrieben ist, sollen grundsätzlich erlaubt werden, teilte das zuständige Mainzer Gesundheitsministerium mit. Die sogenannte Tuchbestattung soll unabhängig vom religiösen Bekenntnis möglich werden.
Die Weiterverarbeitung von Totenasche zu einem „Diamanten“ nach Schweizer Vorbild wird ebenfalls erlaubt. Das bislang gültige Bestattungsrecht in Rheinland-Pfalz sei seit über 40 Jahren in Kraft, erklärte Gesundheitsminister Clemens Hoch (SPD): „Die Bedeutung der Themen Tod und Bestattung haben sich in den letzten Jahrzehnten verändert und weiterentwickelt“. Dem wolle das Land nun Rechnung tragen.
Neuerungen sieht der Entwurf auch für den Umgang mit sogenannten Sternenkindern vor, die vor, während oder kurz nach der Geburt sterben. „Wir wollen Menschen in der Stunde des größten Verlustes einen Ort der Trauer garantieren“, erklärte Hoch. „Dies gilt auch für eine gemeinsame Bestattung mit einem zeitnah verstorbenen Elternteil, gerade in Fällen von tödlichen Unfällen oder dem Tod der Mutter während der Geburt.“ Nach aktueller Rechtslage gelten die Bestimmungen zur Bestattungspflicht nur, wenn das Gewicht des Kindes mindestens 500 Gramm beträgt.
Viele der vom Land angekündigten Neuerungen sind in anderen europäischen Ländern seit Jahren möglich. Daher sei bereits das Phänomen eines „Bestattungstourismus“ in Länder wie die Niederlande oder in die Schweiz zu beobachten, sagte Alexander Helbach von der Verbraucherinitiative Bestattungskultur Aeternitas dem Evangelischen Pressedienst (epd). Im bundesweiten Vergleich hätte Rheinland-Pfalz allerdings bei Umsetzung der geplanten Reform das mit Abstand liberalste Bestattungsrecht. Das sei grundsätzlich zu begrüßen: „Der Wille der Verstorbenen sollte ausschlaggebend sein.“ Probleme sehe Aeternitas überall dort, wo neue Bestattungsformen lediglich aus Kostengründen gewählt würden, um Geld zu sparen. An dieser Stelle müsse es auch künftig weiter Grenzen des Zulässigen geben.