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Residenzensemble Schwerin als Welterbe nominiert

Das Residenzensemble Schwerin ist als Welterbe nominiert. Das Unesco-Welterbekomitee werde auf seiner nächsten Sitzung 2024 über die Aufnahme entscheiden, teilte die Deutsche Unesco-Kommission am Sonntag mit. Die Anlage am Ufer des Schweriner Sees zeuge von der letzten Blüte höfischer Kultur und Schlossbaukunst im Europa des 19. Jahrhunderts, hieß es zur Begründung. Über Termin und Ort der 46. Sitzung des Welterbekomitees müsse noch entschieden werden.

Ebenfalls für 2024 seien die Siedlungen der Herrnhuter Brüdergemeinde in Großbritannien, den USA und Deutschland zur Aufnahme in die Welterbeliste vorgeschlagen. Gemeinsam mit dem bereits 2015 ausgezeichneten Christiansfeld in Dänemark sollen sie zu einer grenzüberschreitenden Welterbestätte zusammengeführt werden, hieß es.

Das Unesco-Welterbekomitee setzt sich aus 21 gewählten Vertragsstaaten der Welterbekonvention zusammen. Es entscheidet in der Regel jährlich über die Einschreibung neuer Kultur- und Naturstätten in die Welterbeliste. Weltweit tragen 1.199 Kultur- und Naturstätten in 168 Ländern den Unesco-Titel.