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Regionalbischöfin: Grundgesetz hatte “Folge-Wunder”

Das Grundgesetz verdankt seinen Erfolg nach Auffassung der Nürnberger evangelischen Regionalbischöfin Elisabeth Hann von Weyhern dem Grundwertekatalog am Beginn der Verfassung. Die Theologin sagte am Donnerstagabend bei einem Festgottesdienst in der Roßtaler Laurentiuskirche (Landkreis Fürth) zum 75. Geburtstag der Bundesrepublik laut Redemanuskript, „am Anfang stand nicht mehr die Frage, wie werden wir regiert“, sondern der erste Artikel lautete: „Die Würde des Menschen ist unantastbar“.

Diese Würde könne sich nicht selbst verteidigen, sagte Hann von Weyhern. „Sie ist angewiesen auf die Anerkennung und notfalls auch Verteidigung durch die jeweils gerade nicht Angegriffenen. Angewiesen auf uns“.

Der eigentliche Weg „aus den Lebensruinen“ sei gelungen, nachdem im Auftrag der Sieger eine freiheitlich-demokratische Grundordnung erarbeitet worden war. Die Väter und Mütter des Grundgesetzes hätten etwas geschaffen, das „Folge-Wunder“ nach sich gezogen habe: die Aussöhnung mit Frankreich und Polen, die Versöhnung mit England, den Neuanfang mit dem israelischen Staat und den Fall der Mauer.

Das Grundgesetz ermögliche es auch den Kirchen, ihren Auftrag zu erfüllen und an der Seite von Menschen zu sein, die Unterstützung benötigen, sagte Hann von Weyhern. In staatlichen und eigenen Bildungseinrichtung könnten die Kirchen zur Persönlichkeitsentwicklung beitragen. Kirchen seien Orte, „an denen alle Menschen, die es wollen, Erfahrungen machen können mit der Befreiung aus der Herrschaft der Angst und Ängste, die uns kleinkriegen wollen“.

Mit dem Festgottesdienst feierte die evangelische Kirchengemeinde in Roßtal die Gründung der Bundesrepublik Deutschland vor 75 Jahren. „Das Grundgesetz ist eine der tollsten Verfassungen der Welt“, sagte Pfarrer Jörn Künne dem Evangelischen Pressedienst (epd), „das wollen wir mit dem Gottesdienst feiern und betonen“. Man wolle Dankbarkeit für eine beispielhafte Friedenszeit und ein beispielhaftes Miteinander zeigen, sagte der Pfarrer.

Am 23. Mai 1949 wurde das Grundgesetz unterzeichnet und die Bundesrepublik Deutschland gegründet. Vier Jahre zuvor war die NS-Diktatur untergegangen. (00/1576/23.05.2024)