Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hat die rechtsextremistische Vereinigung „Die Artgemeinschaft – Germanische Glaubens-Gemeinschaft wesensgemäßer Lebensgestaltung“ verboten. Die „Artgemeinschaft“ sei eine sektenartige, zutiefst rassistische und antisemitische Organisation, erklärte Faeser zur Begründung. Seit dem frühen Morgen wurden nach Angaben ihres Ministeriums 26 Wohnungen von 39 Vereinsmitgliedern sowie Räume des Vereins in Niedersachsen und elf weiteren Bundesländern durchsucht.
Die „Artgemeinschaft“ habe versucht, „durch eine widerwärtige Indoktrinierung von Kindern und Jugendlichen neue Verfassungsfeinde heranzuziehen“, sagte Faeser. Das Bundesinnenministerium gibt die Zahl der Mitglieder mit rund 150 an.
“Artgemeinschaft”: Ideologie an Kinder weitergegeben
Ihr Ziel sei es gewesen, eine rechtsextremistische Weltanschauung auszuleben und zu verfestigen. Das sei insbesondere durch die Weitergabe der Ideologie an Kinder und Jugendliche mittels einschlägiger Literatur erfolgt, die zum Teil aus der NS-Zeit stamme und nur minimal abgewandelt worden sei. Durch das Betreiben eines vereinseigenen „Buchdienstes“ und einer Webseite sowie mittels sozialer Medien seien auch Nichtmitglieder mit rechtsextremistischem Gedankengut radikalisiert und geworben worden.
Innenministerin #Faeser verbietet „Die #Artgemeinschaft – Germanische Glaubens-Gemeinschaft wesensgemäßer Lebensgestaltung e. V.“ einschl. aller Teilorganisationen. Einsatzkräfte durchsuchen aktuell 26 Wohnungen von 39 Vereinsmitgliedern und Vereinsräume in zwölf Bundesländern.
— Bundesministerium des Innern und für Heimat (@BMI_Bund) September 27, 2023
Die „Artgemeinschaft“ verbreitete laut Bundesinnenministerium „unter dem Deckmantel eines pseudoreligiösen germanischen Götterglaubens ihr gegen die Menschenwürde verstoßendes Weltbild“. Zentrales Ziel seien Erhalt und Förderung der eigenen „Art“ gewesen, welche mit dem nationalsozialistischen Terminus der „Rasse“ gleichzusetzen sei. So habe der Verein seinen Mitgliedern Anweisungen zu einer richtigen „Gattenwahl“ innerhalb der nord- und mitteleuropäischen „Menschenart“ gegeben, um das der rassistischen Ideologie des Vereins entsprechend „richtige“ Erbgut weiterzugeben. Menschen anderer Herkunft seien herabgewürdigt worden.
Das Vereinsverbot wurde den Angaben nach seit mehr als einem Jahr vorbereitet. Maßgeblich gewesen seien dabei insbesondere Erkenntnisse des Bundesamtes für Verfassungsschutz sowie der Landesämter für Verfassungsschutz.
Hausdurchsuchungen in mehreren Bundesländern
Vom Vereinsverbot seien auch alle Teilorganisationen der „Artgemeinschaft“ betroffen. Zu den Teilorganisationen gehörten sogenannte Gefährtschaften, Gilden, Freundeskreise und das Familienwerk e.V. Einsatzkräfte der Polizei durchsuchten den Angaben nach Wohnungen und Vereinsräume in Niedersachsen, Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen.