Untersuchung belegt steigendes Bewusstsein der Journalisten, aber auch eine anhaltende Abwehr gegenüber dem Thema. Subtile Formen des Rassismus werden weiter ausgespart.
Rassismus wird in den deutschen Medien zunehmend thematisiert und explizit benannt. Dabei konzentriert sich die Berichterstattung aber oft auf einzelne, aufsehenerregende Fälle. Subtilere Formen von Rassismus seien weniger sichtbar und würden von den Medien seltener thematisiert. Das ist das zentrale Ergebnis des zweiten Fokusberichts des Nationalen Diskriminierungs- & Rassismusmonitors, der am Dienstag in Berlin vorgestellt wurde. Unter dem Titel “Zwischen Anerkennung und Abwehr: (De-)Thematisierungen von Rassismus” wurden hier die Bereiche Medien, Recht und Beratung untersucht.
Die Tendenz der Medien, Rassismus als Randphänomen darzustellen und sich auf individuelle Täter zu konzentrieren, zeige, dass Medien die strukturelle Dimension von Rassismus weiterhin nur “begrenzt anerkennen”, heißt es in dem Bericht. Ab 2010 werde Rassismus dabei häufiger konkret als solcher benannt, während die Nutzung sogenannter “Ausweichbegriffe” wie Fremdenfeindlichkeit zurückgehe, sagte Sünje Paasch-Colberg, wissenschaftliche Mitarbeiterin des Nationalen Diskriminierungs- & Rassismusmonitors, bei der Vorstellung des Berichts. Gleichzeitig lasse sich auch eine steigende individuelle Abwehr gegen eine zunehmende Thematisierung von Rassismus feststellen, so Paasch-Colberg. Dieser werde dann als Problem “der Anderen”, beispielsweise rechter Gruppierungen dargestellt.
Der Nationalen Diskriminierungs- & Rassismusmonitor wurde ab 2020 mit Mitteln des Deutschen Bundestags am Deutschen Zentrum für Integrations- und Migrationsforschung aufgebaut. Ziel ist, durch ein systematisches Rassismusmonitoring belastbare Aussagen zu Ausmaß, Ursachen und Konsequenzen von Rassismus zu erhalten.
Für die Medienauswertung wurden rund 42.000 Artikel aus der “Süddeutschen Zeitung”, der “Frankfurter Allgemeinen” und der “taz” seit 1990 ausgewertet. In einer qualitativen Analyse wurde außerdem die Berichterstattung der “Süddeutsche Zeitung” über zentrale Ereignisse wie das Pogrom in Rostock-Lichtenhagen 1992, die Aufdeckung des NSU 2011 und die Morde von Hanau 2020 analysiert.
Zur Bewertung des Umgangs mit Rassismus im juristischen Bereich wurden unter anderem gerichtliche Entscheidungen verschiedener Instanzen ausgewertet. Hier kommt der Bericht zu dem Schluss, dass im deutschen Rechtssystem “eine eingeschränkte Definition von Rassismus” zugrunde liege, die das Spektrum von rassistischer Gewalt, Anfeindungen oder Diskriminierung nicht ausreichend berücksichtige.