Artikel teilen:

Queerbeauftragter: Gesetz beendet staatliche Bevormundung

Der Queer-Beauftragte der Bundesregierung, Sven Lehmann, hat das Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes begrüßt. Lehmann erklärte am Donnerstag in Berlin, trans- und intergeschlechtliche sowie nicht binäre Menschen hätten sehnsüchtig darauf gewartet. Das zeigten auch die hohen Anmeldezahlen bei den Standesämtern. Das Gesetz tritt an diesem Freitag in Kraft. Es beende jahrzehntelange „staatliche Bevormundung und Fremdbestimmung“, sagte Lehmann.

Bereits seit August können Erwachsene, die ihren Geschlechtseintrag ändern lassen wollen, sich bei den Standesämtern melden. Das Selbstbestimmungsgesetz löst das Transsexuellengesetz ab. Bisher mussten sich Menschen, die ihren Geschlechtseintrag ändern lassen wollten, entwürdigenden Befragungen und psychologischen Begutachtungen unterziehen. Lehmann sagte, die bisherige Rechtslage habe 40 Jahre lang viel Leid verursacht. Künftig reicht eine einfache Erklärung.

Die Korrektur des Geschlechtseintrags und der Vornamen muss drei Monate vorher beim Standesamt angemeldet werden. Die Wartezeit gilt als Bedenkfrist. Auch 14- bis 17-Jährige können den Geschlechtseintrag mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten ändern lassen. Lehmann betonte, das Selbstbestimmungsgesetz regele allein die Frage der Ausweisdokumente. Körperliche Maßnahmen wie Hormongaben oder Operationen würden allein durch die Betroffenen zusammen mit ihren Ärzten entschieden.