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Prüfsiegel für System zur Alterskennzeichnung von Online-Spielen

Das nordrhein-westfälische Familienministerium als bundesweit federführende Stelle zur gesetzlichen Alterskennzeichnung von digitalen Spielen hat ein automatisiertes Bewertungssystem der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) für Online-Spiele geprüft und anerkannt. Das System basiere auf einem Online-Fragebogen, den Anbieter von Apps und digitalen Spielen ausfüllen müssen, bevor diese ihre Inhalte auf einer Online-Plattform einstellen können, teilte das Ministerium am Freitag in Düsseldorf mit. Erhoben würden damit Angaben zu jugendschutzrelevanten Inhalten wie etwa Gewaltdarstellungen sowie zu potenziellen Nutzungsrisiken wie beispielsweise Kauffunktionen. Auf der Grundlage dieser Angaben würden die jeweiligen Inhalte auf den Online-Plattformen dann mit einem USK-Alterskennzeichen versehen, hieß es.

Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen müssten digitale Spiele, die in Deutschland an Minderjährige verkauft werden, ein USK-Alterskennzeichen vorweisen, hieß es. Diese Pflicht seit mit der Novellierung des Jugendschutzgesetzes auch auf Online-Spieleplattformen ausgeweitet worden. Durch die Anerkennung könnten Spieleplattformen, die das IARC-System nutzen, ihre Kennzeichnungspflicht nun rechtssicher nach dem deutschen Jugendschutzgesetz erfüllen. „Unser Ziel ist es, Familien und pädagogischen Fachkräften eine verlässliche Orientierung zu bieten und sie bei einem sicheren Spielerlebnis zu unterstützen“, erklärte Elisabeth Secker, Geschäftsführerin der USK.