Das nordrhein-westfälische Familienministerium als bundesweit federführende Stelle zur gesetzlichen Alterskennzeichnung von digitalen Spielen hat ein automatisiertes Bewertungssystem der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) für Online-Spiele geprüft und anerkannt. Das System basiere auf einem Online-Fragebogen, den Anbieter von Apps und digitalen Spielen ausfüllen müssen, bevor diese ihre Inhalte auf einer Online-Plattform einstellen können, teilte das Ministerium am Freitag in Düsseldorf mit. Erhoben würden damit Angaben zu jugendschutzrelevanten Inhalten wie etwa Gewaltdarstellungen sowie zu potenziellen Nutzungsrisiken wie beispielsweise Kauffunktionen. Auf der Grundlage dieser Angaben würden die jeweiligen Inhalte auf den Online-Plattformen dann mit einem USK-Alterskennzeichen versehen, hieß es.
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