Im Fall des tödlichen Angriffs auf einen 20-Jährigen in Bad Oeynhausen hat am Dienstag der Prozess am Bielefelder Landgericht begonnen. Am Eröffnungstag wurde die Anklage verlesen, wie ein Gerichtssprecher dem Evangelischen Pressedienst (epd) sagte. Angeklagt ist ein 18-jähriger Syrer sowie zwei 19-jährige Deutsche (AZ: 4 Ks – 446 Js 272/24 – 21/24). Aktuell sind insgesamt 19 Verhandlungstage bis zum 22. Mai 2025 vorgesehen.
Die drei Angeklagten sollen am Abend des 23. Juni als Teil einer Gruppe im Kurpark Bad Oeynhausen auf den 20-Jährigen sowie auf zwei weitere Begleiter getroffen sein und diese angegriffen haben. Dabei soll vor allem der 18-jährige Angeschuldigte den jungen Mann mit Tritten und Schlägen schwer verletzt haben. Zuletzt soll der Hauptangeschuldigte den bewusstlos am Boden liegenden Mann gezielt gegen den Kopf getreten haben. Damit habe der Angeklagte den Tod des 20-Jährigen zumindest billigend in Kauf genommen, erklärte die Staatsanwaltschaft. Der junge Mann starb zwei Tage später aufgrund von massiven Kopfverletzungen in einem Krankenhaus.
Das Strafmaß für Totschlag kann laut dem Sprecher bis zu 15 Jahren Freiheitsstrafe bei einem Erwachsenen und bis zu zehn Jahren bei einem Heranwachsenden betragen. Bislang wird nach Angaben des Sprechers gegen den 18-Jährigen nach Erwachsenen-Strafrecht verhandelt. Das könne sich allerdings noch ändern.