Am Oberlandesgericht Düsseldorf hat der Mordprozess um den mutmaßlich islamistisch motivierten Messerangriff von Solingen begonnen. Der angeklagte 27-jährige Syrer Issa Al H. soll am 23. August vergangenen Jahres gezielt auf Besucher des Solinger Stadtfestes eingestochen haben. Drei Menschen wurden getötet und zehn verletzt, mehrere von ihnen schwer. Der Angeklagte hatte zum Tatzeitpunkt in einer Flüchtlingsunterkunft nahe dem späteren Tatort gelebt.
Zum Prozessauftakt wollten die Verteidiger eine Erklärung abgeben. Für morgen ist die Vernehmung von zwei Polizisten als Zeugen geplant. Für das Verfahren im Hochsicherheitstrakt des OLG sind zunächst 22 Verhandlungstage angesetzt. Die Anklage lautet auf dreifachen Mord, zehnfachen versuchten Mord sowie die Mitgliedschaft in der terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat“ (IS). Das Urteil könnte am 24. September verkündet werden.
Anschlag von Solingen: Abschiebung von Issa Al H. scheiterte
Der Generalbundesanwalt wirft Issa Al H. vor, auf dem Fest zum 650-jährigen Bestehen der Stadt Solingen am 23. August vergangenen Jahres mit einem Messer eine 56-jährige Frau und zwei Männer im Alter von 56 und 67 Jahren getötet sowie zehn Menschen angegriffen zu haben, von denen laut Bundesanwaltschaft acht schwer verletzt wurden. Er war als Asylbewerber nach Deutschland gekommen und sollte abgeschoben werden. Dies scheiterte jedoch.
Tat hat wohl terroristisches Motiv
Die Bundesstaatsanwaltschaft geht bei der Tat von einer terroristischen Motivation aus. Issa Al H. habe mit einem Messer hinterrücks wiederholt und gezielt auf den Hals- und Oberkörperbereich von Besuchern des Stadtfestes eingestochen. Die Opfer habe er als Repräsentanten der von ihm abgelehnten westlichen Gesellschaftsform angesehen. An ihnen habe er Vergeltung für militärische Aktionen westlicher Staaten üben wollen.
Laut Anklageschrift nahm Issa Al H. im August 2024 über einen Messenger-Dienst Kontakt zu mehreren IS-Anhängern auf. Diese Islamisten hätten ihn in seinem Vorhaben unterstützt und zugesichert, der IS würde für die Tat Verantwortung übernehmen sowie diese für Propagandazwecke nutzen. In der Folge habe der Angeklagte Videos erstellt, in denen er dem IS einen Treueschwur geleistet und seine Tat angekündigt habe.