Die Bevölkerung in Hessen wird nach einer Prognose der Bertelsmann-Stiftung zwischen 2020 und 2040 um 1,7 Prozent auf 6,4 Millionen Menschen wachsen. Allerdings werde diese Entwicklung regional höchst unterschiedlich verlaufen, teilte die Stiftung in Gütersloh am Dienstag aufgrund der Daten von Kommunen mit mehr als 5.000 Einwohnern mit. In 15 Landkreisen werde die Bevölkerung in den zwei Jahrzehnten wachsen, in elf Kreisen voraussichtlich schrumpfen. Die Bevölkerungsentwicklung werde zwischen einem Zuwachs von 8,6 Prozent im Kreis Groß-Gerau und einer Abnahme von 7,9 Prozent im Kreis Gießen schwanken.
Einen Zuwachs der Bevölkerung mit mehr als fünf Prozent gibt es nach der Prognose auch im Wetteraukreis, im Kreis Darmstadt-Dieburg und in Offenbach. Für die größte Stadt Frankfurt am Main nimmt die Berechnung einen Zuwachs von 4,2 Prozent an. Hingegen berechnet die Prognose eine Abnahme der Bevölkerung um mehr als zwei Prozent auch für den Vogelsbergkreis, die Kreise Waldeck-Frankenberg und Limburg-Weilburg, um genau zwei Prozent soll die Einwohnerzahl von Wiesbaden schrumpfen.
Die Stiftung weist auf die zentrale Rolle der Alterung der Gesellschaft hin. Die Vorausberechnung zeige, dass die Anzahl der Personen in den ersten Jahrgängen des Rentenbezugs bis zum Jahr 2040 um gut 28 Prozent auf rund 1,15 Millionen stark ansteigt (im Jahr 2020 waren es noch rund 900.000 der 65- bis 79-Jährigen). Damit steigt der Anteil der 65- bis 79-Jährigen an der Gesamtbevölkerung von 14,3 Prozent im Jahr 2020 auf 18,0 Prozent im Jahr 2040. Die Anzahl der Senioren ab 80 Jahren nimmt ab dem Jahr 2026 deutlich zu. Sie steigt von gut 420.000 im Jahr 2026 auf über 550.000 im Jahr 2040. Somit liegt der Anteil der ab 80-Jährigen im Jahr 2040 in Hessen bei 8,7 Prozent.
Das Potenzial an Erwerbspersonen wird den Angaben zufolge hingegen um zehn Prozent auf etwa 3,1 Millionen Personen im Alter zwischen 25 und 64 Jahren schrumpfen. Die Veränderung der Altersstruktur stelle große Herausforderungen an die Kommunen, ihre Infrastruktur etwa mit Barrierefreiheit und Betreuungseinrichtungen entsprechend anzupassen.