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Presseverleger reichen Beschwerde bei EU-Kommission ein

Der Verlegerverband BDZV sieht die “Textflut” der öffentlich-rechtlichen Sender im Netz als rechtswidrig an – sie bedroht laut BDZV die freie Presse in ihrer Existenz.

Textflut im Internet: Verleger reichen Beschwerde bei EU ein
Textflut im Internet: Verleger reichen Beschwerde bei EU einImago / Rüdiger Wölk

Im Streit über die Internetangebote der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten hat der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) die EU-Kommission eingeschaltet. Dazu reichten die Verleger am 3. Mai eine formelle Beihilfebeschwerde ein, wie eine Verbandssprecherin dem Evangelischen Pressedienst (epd) auf Anfrage mitteilte. Sie bestätigte damit einen Bericht der Frankfurter Allgemeine Zeitung.

Beihilfebeschwerden sollen Verstöße gegen die Unionsvorschriften über staatliche Beihilfen aufdecken. „Anlass sind die weiterhin vielen, mit Gebührenmitteln finanzierten Textangebote der Sender, die sich digital zu Zeitungsangeboten in Konkurrenz setzen“, sagte die BDZV-Sprecherin. Das Ziel der Beschwerde liege darin, „auf eine Debatte hinzuwirken, wie der Rundfunkauftrag künftig EU-Rechts-konform und im Sinne der digitalen Zukunft des gesamten Mediensystems gefasst werden kann“.

BDZV verfasst 72-seitige Beschwerdeschrift

Der BDZV kritisiert in dem 72-seitigen Schriftsatz zur Beihilfebeschwerde, der dem epd vorliegt, unter anderem eine mangelhafte Auftragsdefinition, die zu ausufernden Textangeboten führe, sowie eine mangelhafte Aufsicht über die Rundfunkanstalten, die diese Aktivitäten zulasse. Verfasst wurde das Dokument von den Anwälten Clemens Ziegler aus Brüssel und Thomas Höppner aus Berlin.

Seit vielen Jahren monieren die Verleger, dass durch die kostenlosen presseähnlichen Textangebote der Sender im Internet ein ungleicher Wettbewerb zum Schaden der Zeitungen stattfinde. Gemeinsame Schlichtungsgespräche, wie zuletzt über die App „Newszone“ des Südwestrundfunks (SWR), scheiterten.