Der Deutsche Presserat hat 14 Rügen gegen Medien unter anderem wegen Verletzung von Persönlichkeitsrechten und Sorgfaltspflichten sowie wegen Vorverurteilung und Schleichwerbung ausgesprochen. Wie die freie Selbstkontrolle der Presse am Freitag in Berlin mitteilte, wurden zwischen Dienstag und Donnerstag zudem 18 Missbilligungen und 26 Hinweise ausgesprochen. 43 Beschwerden seien als unbegründet erachtet worden. Insgesamt wurden 111 Beschwerden behandelt.
So erhielt die Zeitschrift „Lisa“ für das mithilfe von Künstlicher Intelligenz (KI) erstellte „Extraheft Lisa Kochen & Backen“ eine Rüge wegen der fehlenden Kennzeichnung der Bilder. Wegen der mithilfe von KI erzeugten Rezepte stellte der Presserat keinen Verstoß gegen den Pressekodex fest, „da in Bezug auf Texte keine Kennzeichnungspflicht besteht“.
Eine Rüge ging an „Focus.de“ wegen der Nennung von Verwandten eines Verdächtigen eines Tötungsdelikts. „DerWesten.de“ wurde wegen einer nicht von den Fakten gedeckten Überschrift in einem Bericht über Entlassungen gerügt. Eine auf demselben Portal veröffentlichte irreführende Überschrift über eine Diskussion mit Klima-Aktivisten in einer Kölner Kirche wurde wegen fehlender journalistischer Sorgfalt und nicht korrekt erfolgter Richtigstellung gerügt.
„Bild.de“ erhielt fünf Rügen, unter anderem wegen der Darstellung eines Sterbenden, der Veröffentlichung eines Fotos eines Mordopfers und privater Details eines anderen Opfers. Zudem wurde die „identifizierende Berichterstattung“ einer Verurteilten gerügt.