Sechs Rügen hat der Deutsche Presserat bei seiner aktuellen Sitzung im April ausgesprochen. Fünf davon gingen an dasselbe Medium.
Der Deutsche Presserat hat sechs Rügen gegen deutsche Medienhäuser ausgesprochen. Fünf davon gingen an Bild.de, den Online-Auftritt der “Bild”-Zeitung, und eine an die Online-Ausgabe der “Berliner Zeitung”. Letztere hatte berichtet, der laut IQ-Wert schlauste Mensch der Welt habe zur Wahl der AfD aufgerufen. Die einzige Quelle dieser Behauptung seien Social-Media-Posts von AfD-Politikern gewesen. “Verlautbarungen von Politikern – gerade auch, wenn sie eigenwerblich sind – sind jedoch grundsätzlich keine verlässlichen Quellen, denen Redaktionen ungeprüft Glauben schenken können”, so der Presserat.
Die “Bild”-Zeitung erhielt zwei Rügen wegen Verletzung des Persönlichkeitsschutzes. Sie hatte über zwei nordkoreanische Kriegsgefangene und einen Arzt berichtet, dem die Tötung einer Krankenschwester vorgeworfen worden war. In beiden Fällen seien die Betroffenen nicht ausreichend anonymisiert worden, beklagt der Presserat.
Außerdem bemängelt er die “Bild”-Berichterstattung über die ehemalige Bundestagsvizepräsidentin Aydan Özoguz (SPD). Das Medium hatte behauptet, die Politikerin habe ihr Profilfoto für den Online-Dienst LinkedIn absichtlich so gewählt, dass darauf die Farben der palästinensischen Flagge zu sehen seien. Özoguz war in einem weißen Blazer vor einem türkisgrünen Hintergrund mit einer Deutschlandflagge zu sehen, von der die Farben Rot und Schwarz im Ausschnitt zu sehen waren. Es gebe keine Anhaltspunkte, dass der Ausschnitt bewusst so gewählt worden sei, was sowohl gegen die Vorschriften der Wahrhaftigkeit als auch gegen die Sorgfaltspflicht verstoße.
Ein Verstoß gegen die Sorgfaltspflicht sei auch eine Behauptung über den Grünen-Abgeordneten Andreas Audretsch. Dieser hätte seinem Parteikollegen Stefan Gelbhaar im Vorfeld der Bundestagswahl eigentlich in einer Kampfkandidatur um einen Platz auf der Wahlliste gegenüberstehen sollen. Gelbhaar hatte auf die Kandidatur verzichtet, nachdem mindestens teilweise erfundene Belästigungsvorwürfe gegen ihn verbreitet worden waren. Die “Bild”-Zeitung hatte ohne Angabe von Belegen behauptet, dass Audretsch in die Vorgänge verwickelt gewesen sei. Eine weitere Rüge gab es für die Zeitung wegen einer vorverurteilenden Berichterstattung gegen einen Arzt, dem Vergewaltigung mehrerer Patientinnen vorgeworfen worden war.
Der Presserat ist das Gremium der freiwilligen Selbstkontrolle der Presse. Er wacht über die Einhaltung des Pressekodex’, ein Regelwerk, dass sich die deutsche Medienlandschaft selbst gegeben hat. Insgesamt sprachen die Mitglieder sechs Rügen, sieben Missbilligungen und zehn Hinweise aus.