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„Präses“ bevorzugt

Eine Befragung in den westfälischen Kirchenkreisen hat gezeigt: Die meisten möchten ihre „Präses“ behalten. Das Stellungnahmeverfahren gibt Anstöße für die Landessynode

BIELEFELD/WESTFALEN – Der Vorschlag der Kirchenleitung schlug hohe Wellen bei einigen Kreissynoden der westfälischen Landeskirche: Die Amtsbezeichnung Präses für die leitende Geistliche oder den leitenden Geistlichen der Evangelischen Kirche von Westfalen solle von „Präses“ in „Bischöfin“ oder „Bischof“ geändert werden. Die Begründung: „Präses“ sei in unserer Gesellschaft nicht mehr verständlich – und da das Präsesamt ohnehin alle bischöflichen Aufgaben beinhalte, sei es sinnvoll, den Titel zu ändern. Wo eine Tradition missverständlich wird, „da gilt es, Tradition und Kirchenordnung neu zu deklinieren“, hatte der Dortmunder Superintendent Ulf Schlüter vor der Landessynode im vergangenen November argumentiert, als er den Vorschlag einbrachte.
Diese Argumente überzeugten im Stellungnahmeverfahren jedoch nur die Abgeordneten von acht westfälischen Kirchenkreisen: In Arnsberg, Bochum, Hagen, Hattingen-Witten, Herford, Herne, Münster und Steinfurt-Coesfeld-Borken sprach man sich dafür aus, dass in Westfalen künftig eine Bischöfin oder ein Bischof die Landeskirche leiten soll. In 17 Kirchenkreisen setzten sich dagegen die Befürworter der Präses-Bezeichnung durch, zum Teil mit nur sehr knapper Mehrheit. In den teilweise emotional geführten Debatten beriefen sie sich vor allem auf die Bedeutung der presbyterial-synodalen Grundordnung der westfälischen Kirche, die den Aufbau der Kirche von unten nach oben betont. Ein Bischofs-Amt sei dieser flachen Hierarchie nicht angemessen, hieß es, weil es historisch eher ein Machtverständnis von oben nach unten beinhalte. Zudem sei es beim Bischofstitel wiederum schwierig, der Öffentlichkeit den erheblichen Unterschied zwischen evangelischem und katholischem Verständnis zu erklären.
Die beiden Kirchenkreise Gütersloh und Recklinghausen wiesen den Antrag zurück an die Kirchenleitung mit der Bitte um eine eingehendere Diskussion, die nach dem Votum der Kreissynode Recklinghausen auch die „inhaltliche Ausgestaltung der Leitungsfunktionen und der sonstigen Amtsbezeichnungen in der Landeskirche“ umfassen soll. Im Kirchenkreis Schwelm kamen die Synodalen zu keinem eindeutigen Beschluss.
Die Voten der Kreissynoden stellen ein Meinungsbild dar, anhand dessen die Kirchenleitung das weitere Verfahren entscheidet. Denkbar ist nach Auskunft des zuständigen Dezernenten Vicco von Bülow, dass das Thema auf der nächsten Landessynode zunächst ausführlicher diskutiert wird; aber auch eine Beschlussvorlage zur Änderung der Amtsbezeichnung in der Kirchenordnung  ist möglich. Dazu wäre die Landessynode als gesetzgebendes Organ der Landeskirche befähigt. leg