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Polizeibeauftragte vermeldet neuen Höchststand bei Eingaben

Die Beauftragte für die rheinland-pfälzische Landespolizei, Barbara Schleicher-Rothmund, hat in ihrem am Donnerstag veröffentlichten aktuellen Tätigkeitsbericht einen neuen Höchststand an Eingaben dokumentiert. Im Berichtsjahr 2023/2024 seien insgesamt 218 Fälle bearbeitet worden, darunter 135 Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern. Inhaltlich sei es vor allem um Unzufriedenheit mit dem Ablauf polizeilicher Maßnahmen wie Durchsuchungen und Beschlagnahmungen gegangen, berichtete die Polizei-Beauftragte. Eingaben zu Fällen behaupteter unzulässiger Polizeigewalt habe es keine gegeben.

Zehn Jahre, nachdem das Büro der rheinland-pfälzischen Bürgerbeauftragten offiziell auch bei Anliegen rund um die Landespolizei für zuständig erklärt wurde, seien ursprüngliche Kritiker weitgehend verstummt. Anfängliche Skepsis sei einer hohen Akzeptanz gewichen, berichtete Schleicher-Rothmund. „Kritisches Hinterfragen von staatlichem Handeln ist mittlerweile ganz normal geworden“, sagte sie. „Dazu gehört auch, dass man transparent ist.“

Die vergleichsweise geringe Zahl von Beschwerden zeige, dass das Selbstbild der Beamten von einer „Bürgerpolizei“ der Wirklichkeit entspreche – zumal viele Eingaben sich als unbegründet herausstellten. Als Beispiel für Fälle von polizeilichem Fehlverhalten nannte die Landesbeauftragte das unberechtigte Vorgehen von Polizisten gegen einen syrischen Staatsbürger, dessen Personalien nach einem Verkehrsunfall erhoben worden waren. Obwohl der Mann im Besitz einer österreichischen Aufenthaltserlaubnis war, die ihm weitgehende Reisefreiheit innerhalb der EU ermöglicht, hatten die Beamten ihm einen illegalen Aufenthalt unterstellt und von ihm als Garantie für ein folgendes Strafverfahren eine sogenannte Sicherheitsleistung in Höhe von 300 Euro erhoben.

Einen neuen Trend sieht Schleicher-Rothmund in jüngster Zeit bei Eingaben meist hochbetagter, allein lebender Menschen, die Diebstähle oder das Eindringen von Fremden auf ihre Grundstücke zur Anzeige bringen und enttäuscht darüber sind, wenn die Polizei keine Belege für die Vorkommnisse finden kann. In einem Fall, in dem eine Frau angegeben hatte, ihre Nachbarin stehle regelmäßig Tischdecken aus der Wohnung, sei sogar die Kriminalpolizei in die Wohnung gekommen, wo sie ergebnislos nach fremden Fingerabdrücken suchte.

Der aktuelle Tätigkeitsbericht umfasst den Zeitraum zwischen Juli 2023 und Juni 2024. Seit das Amt des oder der Polizeibeauftragten geschaffen wurde, können sich auch Polizisten ohne Rücksicht auf den Dienstweg über interne Probleme beschweren, etwa bei Konflikten um Beförderungen oder Versetzungswünsche.