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Patientenschützer: Angehörige von Organspendern stärker beachten

Ohne Angehörige von hirntoten Menschen wäre Organspende oft nicht möglich. Ein Argument gegen die Widerspruchslösung, findet die Stiftung Patientenschutz. Sie kritisiert weiter die Umsetzung des Transplantationsrechts.

Bei der Organspende wird die Bedeutung der Angehörigen der Spenderinnen und Spender unterschätzt. Ohne ihre Mitwirkung gäbe es nicht einmal halb so viele Organspenden, erklärte der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, zum Tag der Organspende am Samstag in Dortmund.

Die Angehörigen seien “Ansprechpartner, um den mutmaßlichen Willen des Sterbenden zu ermitteln”, und träfen die Entscheidung, wenn der mutmaßliche Wille des Spenders nicht bekannt sei, sagte Brysch. Auf dieser gemeinsam getragenen Entscheidung fuße auch die gesellschaftliche Akzeptanz des Transplantationssystems.

Brysch wandte sich in dem Zusammenhang gegen eine Widerspruchslösung, nach der jeder für eine Organspende in Betracht käme, sofern er nicht zu Lebzeiten ausdrücklich einer Entnahme widersprochen hätte. Ein solches Verfahren würde “die Angehörigen außen vor lassen”, so der Vorstand. “Das Übergehen der Familien erhöht den seelischen Druck.”

Die staatlichen Angebote zur Mitwirkung und Aufklärung nannte Brysch unzureichend. So verfehle auch das Online-Organspende-Register sein Ziel. Bislang hätten sich nur rund 0,5 Prozent der 71 Millionen Berechtigten registriert. Den Menschen werde “die Eintragung viel zu kompliziert gemacht”.

“Allein im letzten Jahr sind 15 Prozent der Organspende-Entscheidungen aufgrund eines Spenderausweises oder einer Patientenverfügung zustande gekommen. Die Beteiligung am Register zeigt, dass nicht mal das Potenzial der Bevölkerungsgruppe ausgeschöpft wird, die ein klares Votum abgibt”, sagte Brysch.

Bund und Länder sollten die schon 2020 beschlossenen gesetzlichen Maßnahmen der Entscheidungslösung umsetzen, verlangte der Vorstand der Stiftung Patientenschutz. Dazu gehöre die Anbindung der Pass- und Ausweisstellen an das Organspende-Zentralregister. “Der Blockadehaltung der Landesregierungen gegen bestehendes Gesetz ist ein Ende zu setzen”, sagte Brysch.