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OVG NRW verzeichnet steigende Fallzahlen und kürzere Verfahren

Die Verfahrenszahlen am Oberverwaltungsgericht NRW mit Sitz in Münster steigen weiter an. „Die Arbeit geht uns nicht aus“, erklärte Vizepräsident Jörg Sander am Freitag beim Jahrespressegespräch. Mit Blick auf die Asylverfahren begrüßte Sander, dass das Oberverwaltungsgericht durch drei zusätzliche Kammern und neun Richterstellen personell verstärkt wurde.

Bei den sieben nordrhein-westfälischen Verwaltungsgerichten sind im Jahr 2024 rund 58.600 neue Klagen und Anträge eingegangen. Das sind 15 Prozent mehr als im Vorjahr. Dieser Anstieg lässt sich zu einem großen Teil auf die weiter gestiegene Zahl der Asylverfahren zurückführen: 26.500 neue Asylverfahren im Jahr 2024 bedeuteten eine Zunahme um rund 30 Prozent gegenüber dem Jahr zuvor, hieß es. Im Vergleich zu 2021, als 13.800 neue Verfahren eingingen, haben sich die Neueingänge im Asylrecht sogar nahezu verdoppelt.

Zugleich habe sich an den sieben Verwaltungsgerichten in NRW und dem OVG NRW die durchschnittliche Verfahrensdauer weiter verringert. In Asylverfahren ging sie von rund 25 Monaten im Jahr 2021 auf rund 15 Monate im Jahr 2024 zurück, berichtete Vizepräsident Sander.

Nur ein kleiner Teil der von den Verwaltungsgerichten entschiedenen Asylklagen gehe in die zweite Instanz: Beim Oberverwaltungsgericht sind laut Sander 2024 rund 1.600 Asylverfahren entschieden worden. Im Jahr 2023 waren es mit 950 noch deutlich weniger Verfahren gewesen. Die Verfahrensdauer betrug hier bei den Asylverfahren im Jahr 2024 durchschnittlich neun Monate, im Vorjahr lag sie noch bei rund 14 Monaten. Bei den Herkunftsländern der Asylsuchenden dominieren den Angaben zufolge derzeit die Türkei, Syrien und der Irak.

Zunehmend ist das Oberverwaltungsgericht das erstinstanzliche Gericht. Als Beispiele dafür nannte Sander Verhandlungen über Anträge zu Bebauungsplänen oder zu Planfeststellungsbeschlüssen.

Im Jahr 2024 gingen 274 neue Hauptsacheverfahren ein, 2023 waren es noch 218 Neueingänge. Das Gericht sei in der Lage, den Bürgern auch kurzfristig zu helfen, erklärte die Vorsitzende Richterin am Oberverwaltungsgericht, Gudrun Dahme. Das betreffe etwa Sonntagsöffnungen in den Kommunen oder Entscheidungen zum Versammlungsrecht. „Wir gewähren Rechtsschutz in allen Lebenslagen und wir sind in der Lage, wenn es nötig ist, auch sehr kurzfristig Rechtsschutz zu gewähren“, sagte sie.

Einen Schwerpunkt hat das Oberverwaltungsgericht seit 2020, wenn es um Streitfälle bei der Errichtung und dem Betrieb von Windenergieanlagen geht. Das Gericht in Münster sei faktisch für alle Anlagen landesweit zuständig, hieß es.