Noch ist die Entscheidung über ein Europäisches Patent auf Bier und Braugerste nicht gefallen. Doch die Initiative “Keine Patente auf Saatgut!” hat bereits eindringliche Forderungen an die Politik.
Vor der Beschwerdekammer des Europäischen Patentamts (EPA) in München hat am Dienstag eine Anhörung zu einem Patent (EP2575433) der Firma Carlsberg stattgefunden. Die Verhandlung führte zu keinem Ergebnis, wie die Initiative “Keine Patente auf Saatgut!” mitteilte. Vielmehr habe die Kammer den Fall zurück an die Einspruchsabteilung verwiesen. Für eine Entscheidung fehlten notwendige Grundlagen.
Laut Mitteilung beansprucht die dänische Firma Gerstenpflanzen aus klassischer Zucht sowie deren Verwendung zum Bierbrauen als ihre Erfindung. Dagegen hatten eine internationale Koalition sowie eine Privatbrauerei aus Österreich Einsprüche eingelegt. Sie argumentierten, dass es in Europa nicht erlaubt sei, Pflanzen aus herkömmlichen Zuchtverfahren zu patentieren. Dagegen habe das EPA nach dem Zufallsprinzip ausgelöste Mutationen für technische Erfindungen gehalten.
Die betroffenen Pflanzen weisen den Angaben nach zufällige genetische Veränderungen auf, die ihre Verwendung als Braugerste verbessern sollen. Gentechnische Verfahren seien bei der Züchtung nicht zum Einsatz gekommen. Vielmehr handele es sich um gängige Verfahren, die schon seit vielen Jahrzehnten eingesetzt würden und zuvor nicht patentiert worden seien. Erst 2017 habe das EPA Pflanzen aus zufälliger Mutagenese jenen aus gentechnischen Verfahren ausdrücklich gleichgesetzt. Seither würden auch Patente auf Pflanzen aus konventioneller Zucht erteilt.
Die Initiative forderte die politisch Verantwortlichen in Brüssel auf, die klassische Pflanzenzucht samt Zufallsmutagenese von der Patentierbarkeit auszunehmen. Entsprechende Gesetzesänderungen seien in Österreich bereits in Kraft und könnten auch als Vorlage die Europäische Union dienen.