Im sogenannten Fretterode-Verfahren drängen die Nebenkläger auf eine schnelle Wiederaufnahme des Verfahrens gegen zwei rechtsextremistische Gewalttäter. Wie die Anwälte der beiden geschädigten Journalisten am Mittwoch in Göttingen mitteilten, ist deshalb Verzögerungsklage beim Landgericht Mühlhausen erhoben worden. Mehr als ein Jahr nachdem der Bundesgerichtshof einen ersten Schuldspruch wegen Rechtsfehlern aufgehoben und an das Landgericht Mühlhausen zurückverwiesen habe, gebe es immer noch keinen Verhandlungstermin.
Die beiden geschädigten Reporter waren im April 2018 im nordthüringischen Fretterode zunächst von den mutmaßlichen Tätern verfolgt und angegriffen worden. Eines der Opfer erlitt unter anderem eine Stichverletzung im Oberschenkel. Seinem Begleiter wurde mit einem schweren Schraubenschlüssel ein Schädelknochen gebrochen.
Nach Auffassung der beauftragten Anwaltskanzlei versagt die Justiz in Mühlhausen in diesem Verfahren. Anstatt die offensichtlichen Fehler aus dem ersten Verfahren schnell auszuräumen, offenbare der Umgang mit dem Fall, dass die Mandanten von der Justiz in Mühlhausen weder Genugtuung noch Schutz zu erwarten hätten.
Ein Sprecher des Landgerichts Mühlhausen bestätigte gegenüber dem Evangelischen Pressedienst (epd) den Eingang der Verzögerungsklage. Aufgrund einer Vielzahl eilbedürftigerer Verfahren, insbesondere Haft- und Unterbringungssachen, sowie einer großen Anzahl älterer bei Gericht anhängig gewordener Sachen habe ein neuer Hauptverhandlungstermin noch nicht terminiert werden können.