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Offener Brief gegen Reformen für Beratende Kommission NS-Raubgut

In einem Offenen Brief haben sich Juristen, Historiker sowie Nachfahren von Geschädigten gegen die Schiedsgerichtsbarkeit bei der Rückgabe von NS-Raubkunst ausgesprochen. „Das von Frau Roth geplante Schiedsverfahrensrecht für Restitution von NS-Raubkunst verschlechtert die Situation der Opfer eklatant“, heißt es in dem Brief, der dem Evangelischen Pressedienst (epd) vorliegt. Ganze Opfergruppen könnten mit den neuen Restitutionsregeln ihre während der NS-Zeit unter dem Druck der Verfolgung
veräußerten Kunstwerke nicht mehr zurückerhalten. Der Brief richtet sich an Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD).

Künftig soll über die Rückgabe von NS-Raubkunst eine Schiedsgerichtsbarkeit entscheiden. Dabei soll es künftig möglich sein, einseitig ein entsprechendes Verfahren gegenüber öffentlichen Kulturgut bewahrenden Stellen einzuleiten. Die Schiedsstelle soll an Stelle der bisherigen Beratenden Kommission eingesetzt werden. Die Kommission war 2003 von Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden eingerichtet worden, um bei Differenzen über die Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogener Kulturgüter zu vermitteln.

In dem Offenen Brief heißt es weiter, dass das Restitutionsrecht von NS-Raubgut in Deutschland erhalten und verbessert werden müsse. „Auf den letzten Metern der Legislaturperiode die Beratende Kommission NS-Raubgut abzuschaffen und ein für die Opfer schlechteres neues Verfahren zu beschließen, ist unredlich.“