Die Landesregierung hat die Regeln für die Förderung der Schulsozialarbeit überarbeitet. Die Personalausgaben würden flexibilisiert, Verfahren vereinfacht und die Richtlinie verschlankt, wie das NRW-Schulministerium am Dienstag in Düsseldorf erklärte. Mit der Überarbeitung der Richtlinie sollten Kontinuität und „neue Freiräume für pragmatische Lösungen vor Ort“ geschaffen werden, sagte Schulministerin Dorothee Feller (CDU).
Der Förderhöchstbetrag pro Vollzeitstelle beträgt laut Richtlinie weiterhin 70.000 Euro im Jahr. In begründeten Einzelfällen und nach Ermessensprüfung durch die Kommunen könnten allerdings Ausnahmen bis zu 80.000 Euro zugelassen werden, hieß es. Zudem werde die bisher strikte Trennung von Personal- und Sachausgaben im Antrags- und Verwendungsnachweisverfahren aufgehoben. Damit soll die Beantragung entbürokratisiert und vereinfacht werden.