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NRW überarbeitet Förder-Regeln für Schulsozialarbeit

Die Landesregierung hat die Regeln für die Förderung der Schulsozialarbeit überarbeitet. Die Personalausgaben würden flexibilisiert, Verfahren vereinfacht und die Richtlinie verschlankt, wie das NRW-Schulministerium am Dienstag in Düsseldorf erklärte. Mit der Überarbeitung der Richtlinie sollten Kontinuität und „neue Freiräume für pragmatische Lösungen vor Ort“ geschaffen werden, sagte Schulministerin Dorothee Feller (CDU).

Der Förderhöchstbetrag pro Vollzeitstelle beträgt laut Richtlinie weiterhin 70.000 Euro im Jahr. In begründeten Einzelfällen und nach Ermessensprüfung durch die Kommunen könnten allerdings Ausnahmen bis zu 80.000 Euro zugelassen werden, hieß es. Zudem werde die bisher strikte Trennung von Personal- und Sachausgaben im Antrags- und Verwendungsnachweisverfahren aufgehoben. Damit soll die Beantragung entbürokratisiert und vereinfacht werden.

Die Schulsozialarbeit ist eine Aufgabe der Jugendhilfe und damit Verantwortung der Kommunen. Das Land unterstütze diese Arbeit freiwillig und gezielt, hieß es. Dafür werden im Jahr 57,7 Millionen Euro aus Landesmitteln bereitgestellt und rund 2.000 landeseigene Stellen finanziert. Schulsozialarbeiterinnen und -sozialarbeiter unterstützen etwa die persönliche und soziale Entwicklung von Kindern und Jugendlichen, beraten und begleiten sie und helfen etwa bei schulischen, beruflichen oder biographischen Übergängen.