Nordrhein-Westfalen stockt sein mehrjähriges Wohnraumförderprogramm um 1,5 Milliarden Euro auf 10,5 Milliarden bis 2027 auf. Mit der Erhöhung trage das Land der erhöhten Fördernachfrage Rechnung, teilte das Bauministerium am Mittwoch in Düsseldorf mit. Im Rahmen dieser Erhöhung werde in diesem Jahr 2024 das Förderkontingent von bisher 1,7 Milliarden Euro um eine Milliarde Euro auf 2,7 Milliarden Euro angehoben. Die übrigen 500 Millionen Euro dienten zur Abdeckung der im Jahr 2023 gewährten Förderung. Für die Jahre 2025 bis 2027 ständen jeweils 1,9 Milliarden Euro zur Verfügung.
Das Gesamtfördervolumen der öffentlichen Wohnraumförderung setzt sich den Angaben zufolge aus Finanzmitteln des Landes und des Bundes sowie Darlehensmitteln der landeseigenen Förderbank zusammen. Die Finanzmittel von Land und Bund dienten vor allem der Finanzierung von Tilgungsnachlässen gewährter Förderdarlehen, hieß es. Die Aufstockung des mehrjährigen Förderprogramms erfolge, indem die NRW.Bank ihren Anteil der Darlehensmittel erhöhe.
Neben der Erhöhung des Gesamtvolumens erfolge ab kommendem Jahr eine Anpassung der Zinsverbilligung, erläuterte NRW-Bauministerin Ina Scharrenbach (CDU). Ab 2025 betrage die anfängliche Verzinsung in allen Förderbereichen ein Prozent sowie die maximale Dauer der Zinsverbilligung 30 Jahre. Für den Bereich des Neubaus von Wohnraum für Auszubildende und Studierende könne der maximale Verbilligungszeitraum weiterhin 40 Jahre betragen. Mit dieser Anpassung der Zinsverbilligungen fänden die aktuellen Marktentwicklungen, insbesondere das Ende der Niedrigzinsphase, Berücksichtigung.
Die öffentliche Wohnraumförderung bezeichnete die Ministerin als Stabilitätsanker, den die Bau- und Wohnungswirtschaft im Land brauche. In herausfordernden Zeiten für die Wohnungswirtschaft und die Bauwirtschaft setze Nordrhein-Westfalen damit ein richtiges Zeichen zum richtigen Zeitpunkt.