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NRW ordnet Krankenhauslandschaft neu – finale Planung steht

Eine breit aufgestellt Grundversorgung, aber weniger Häuser mit hoch spezialisierten Angeboten – darauf zielt die neue Krankenhausplanung in NRW. Gesundheitsminister Laumann hat nun die finale Fassung vorgestellt.

Nach sechsjähriger Vorbereitung hat Nordrhein-Westfalen einen neuen Plan für seine Krankenhauslandschaft vorgestellt. Damit steht fest, welches Krankenhaus künftig welche Leistungen anbieten kann. “Der neue Plan wirkt dem ruinösen Wettbewerb der Krankenhäuser um Fallzahlen und Personal entgegen, indem vor allem bei hoch komplexen Leistungen Doppel- und Mehrfachvorhaltungen abgebaut werden”, sagte NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) am Dienstag vor Journalisten in Düsseldorf. Zugleich werde überall im Land eine Grund- und Notfallversorgung sichergestellt.

In die Planung aufgenommen wurden 308 Krankenhäuser mit 527 Standorten. Auf diese aufgeteilt wurden 64 medizinische Leistungsgruppen und Fallzahlen. Insbesondere im Bereich der Orthopädie und der Krebsbehandlung werden Doppelstrukturen abgebaut, wie es hieß. So hätten die Krankenhäuser für 236 Standorte die Durchführung von Hüft-Ops beantragt, aber nur 137 hätten eine Zuweisung bekommen (minus 42 Prozent). Leberkrebs werde künftig nur an 29 Standorten behandelt; die Anträge für 86 weitere Standorte seien abgelehnt worden (minus 74 Prozent).

Die Planung sieht den Angaben zufolge vor, dass mindestens 90 Prozent der Bürgerinnen und Bürger Krankenhäuser mit den Leistungsgruppen “Allgemeine Innere” und “Allgemeine Chirurgie” innerhalb von 20 Autominuten erreichen können. Bundesweit gelte dafür eine Orientierungsgröße von 30 Minuten. 307 Anträgen für die allgemeine Innere Medizin stehen 296 Zuweisungen gegenüber; bei der allgemeinen Chirurgie 286 Anträgen 274 Zuweisungen (beide minus 4 Prozent). Auch bei der notfallrelevanten Kardiologie fällt die Konzentration mit einer Differenz von 15 Prozent relativ gering aus (165 Anträge zu 141 Zuweisungen). Im Bereich der Behandlung von Kindern und Jugendlichen sei bei Erfüllung der Mindestkriterien an Personal und Ausstattung in der Regel allen Anträgen zugestimmt worden, hieß es. An 126 Standorten seien Geburten möglich; beantragt wurden 133.

Die Regelungen der Krankenhausplanung treten am 1. April 2025 in Kraft. Für bestimmte Leistungsgruppen, etwa in der Kardiologie und der Orthopädie, gibt es Übergangsfristen bis zum Jahresende. Zur Umsetzung des Plans stellt die schwarz-grüne Landesregierung in der laufenden Wahlperiode rund 2,5 Milliarden Euro zur Verfügung. Erste Förderbescheide in Höhe von rund 409 Millionen Euro habe Laumann bereits Anfang Dezember an acht Krankenhäuser überreicht.

Der Vizepräsident der Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen, Sascha Klein, sagte: “Wir sind zum Wandel bereit.” Vielerorts werde es schmerzhafte Veränderungen geben. Der Anspruch, dass die Krankenhausplanung nicht abgeschlossen und ein “lernendes System” sei, müsse mit Leben gefüllt werden. “Der Bedarf in den Regionen muss Maßstab für die Planung sein.” Die vom Land bereitgestellten 2,5 Milliarden Euro ermöglichten den Einstieg in die Umsetzung der Reform und dürften in Zeiten knapper Landeshaushalte nicht infrage gestellt werden.

Dirk Ruiss vom Verband der Ersatzkassen in Nordrhein-Westfalen sagte stellvertretend für die Krankenkassen, die Reform sei sorgfältig austariert. “Wir sind uns sicher, dass durch die Leistungskonzentration bei gleichzeitigem Erhalt einer wohnortnahen Grundversorgung die Qualität der Versorgung für unsere Versicherten spürbar zunehmen wird.”

Die Reform in NRW korrespondiert mit der Krankenhausreform des Bundes, die zum 1. Januar in Kraft tritt. Diese sieht vor, dass die Bundesländer ihren Kliniken bis Ende 2026 die Leistungsgruppen zuweisen. Zudem regelt das von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) vorangetriebene Gesetz ein neues Finanzierungssystem, das 2027 und 2028 schrittweise eingeführt wird. Durch eine Vorhaltevergütung machen die Fallpauschalen künftig nur noch 40 Prozent der Vergütung aus. Die restlichen 60 Prozent bekommen die Kliniken für das Vorhalten von Leistungen wie Personal, Notaufnahme oder notwendiger Medizintechnik.