Die nordrhein-westfälische Landesregierung lockert die Regeln für den Lärmschutz während der Fußball-Europameisterschaft der Männer im Sommer. Damit können Großereignisse wie „Public-Viewing“ oder andere Fan-Veranstaltungen in bis zu neun Nächten bis 1 Uhr nachts stattfinden, wie die Staatskanzlei am Dienstag in Düsseldorf mitteilte. In weiteren bis zu 13 Nächten dürfen solche Veranstaltungen bis 24 Uhr stattfinden, ohne dass Einzelausnahmen notwendig sind. Die Landesregierung habe eine entsprechende Änderung des Landes-Immissionsschutzgesetzes (LImschG) erlassen, die für die Dauer der EM vom 14. Juni bis zum 14. Juli gilt. Normalerweise gilt zwischen 22 und 6 Uhr die Nachtruhe.
Mit einem Veranstaltungs- und Lärmschutzkonzept muss den Angaben zufolge jedoch sichergestellt werden, dass bei Veranstaltungen in der Nähe von Wohnungen die Lautstärke von 80 Dezibel durch technische Beschallung nicht überschritten wird. Für andere Veranstaltungen rund um die Fußball-EM würden weiterhin die allgemeinen Regeln des Lärmschutzes gelten, hieß es.
Umweltminister Oliver Krischer (Grüne) betonte: „Wir wollen, dass dieses tolle Fußballfest in den Stadien und bei den Großevents mit Public-Viewing stattfinden kann, aber eben auch in der kleinen Eckkneipe und in dem Biergarten, also da, wo Fußballfans gucken und feiern wollen.“
Vier der zehn EM-Austragungsorte liegen in NRW. In Dortmund, Düsseldorf, Gelsenkirchen und Köln finden insgesamt 20 Spiele statt.