Die Städte und Gemeinden in NRW warnen vor einer Überschuldung der kommunalen Haushalte und fordern von Bund und Land schnelle Hilfe. In einem offenen Brief an den Ministerpräsidenten Hendrik Wüst (CDU) mahnen 355 Bürgermeisterinnen und Bürgermeister des Landes, dass die „beispiellose Anhäufung von Belastungen den Fortbestand der kommunalen Selbstverwaltung gefährdet“, wie der kommunale Spitzenverband am Donnerstag in Düsseldorf mitteilte. Laut einer Umfrage des Städte- und Gemeindebundes NRW gehen derzeit vier von zehn Kämmereien davon aus, im kommenden Jahr in die Haushaltssicherung gehen zu müssen.
Das Schreiben sollte Wüst am Donnerstag im NRW-Landtag überreicht werden. „Die Summe an aktuellen Herausforderungen überfordert die Kommunen“, erklärte der Präsident des Städte- und Gemeindebundes NRW, Eckhard Ruthemeyer. „Während die Steuereinnahmen stagnieren und Bund und Land Zuweisungen kürzen, explodieren die Kosten für Sachaufwendungen und Personal sowie die Versorgung von Geflüchteten.“ Zusätzlich sorgten Bund und Land für weitere Aufgaben für die Städte und Gemeinden, wie etwa dem Rechtsanspruch auf Ganztag, ohne die nötigen Mittel bereitzustellen.
Durch die „chronische Unterfinanzierung und die Vielzahl an Krisen“ werde den Kommunen die „Luft zum Atmen“ genommen, sagte der Kommunalvertreter. „Wenn Bund und Land nicht endlich ein Einsehen haben und die Kommunen so ausstatten, dass sie ihren Aufgaben gerecht werden können, schlittern wir 2024 ungebremst in die Handlungsunfähigkeit“, warnte er.
Da die Kommunen gesetzlich verpflichtet seien, ausgeglichene Haushalte vorzulegen, drohe eine „drastische“ Anhebung der Hebesätze der Grundsteuer B und Einschnitte bei freiwilligen Leistungen wie etwa Bädern oder soziale Hilfen. Als Folge drohe das Vertrauen der Bürger „in Staat und Demokratie weiter zu erodieren“. So werde auch die Bereitschaft zu kommunalpolitischem Engagement darunter leiden, wenn im Rat nicht mehr gestaltet, sondern nur über Zumutungen entschieden werden könne.
Die Kommunen fordern deshalb unter anderem „die Wiederherstellung einer aufgabenangemessenen Finanzausstattung“ oder den Abbau von „Bürokratiehemmnissen“. Zudem sprechen sie sich für den Verzicht auf gesetzliche Regelungen aus, die zulasten der Städte und Gemeinden gehen und von Bund und Land nicht mitfinanziert werden.