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NRW-Justizminister will schnellere Entscheidungen über Asylverfahren

Nordrhein-Westfalen will die Dauer von Gerichtsverfahren, in denen die eine asylrechtliche Entscheidung überprüft wird, verringern. Dafür sollen die Verfahren von Menschen aus bestimmten Herkunftsstaaten mit vergleichsweise wenig Asylanträgen bei einzelnen Gerichten gebündelt werden, wie Justizminister Benjamin Limbach (Grüne) am Mittwoch in Düsseldorf ankündigte. Dies solle den Gerichten eine Spezialisierung ermöglichen, die Verfahren damit erleichtern und verkürzen.

Zu den Asyl-Herkunftsstaaten mit den meisten Anträgen gehören etwa Syrien, Türkei, Afghanistan, Irak, Iran und Russland. Dazu gebe es an vielen Verwaltungsgerichten bereits spezialisierte Kammern, erklärte der Justizminister. Die geplante Clusterung werde für Länder gelten, die unterhalb der 22 Länder mit den meisten Asylanträgen liegen.

Der Entwurf sieht Limbach zufolge vor, dass das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen für Entscheidungen über Anträge aus Europa zuständig sein wird, das Kölner Gericht für Maghreb-Staaten, den Nahen Osten und die arabischen Staaten, Aachen werde sich um das östliche Afrika kümmern. Das Mindener Verwaltungsgericht übernehme die Zuständigkeit für die Gemeinschaft Unabhängiger Staaten in Osteuropa, Amerika und das südliche Afrika, das Düsseldorfer Gericht für Süd- und Südostasien, Münster für Indien, Bangladesch sowie Sri Lanka und Arnsberg für das westliche Afrika.

Ein entsprechender Verordnungsentwurf sei am Dienstag vom Kabinett beschlossen worden, sagte Limbach. Die Regelung solle noch vor der Sommerpause verabschiedet werden. Schnelle Entscheidungen und Klarheit seien einerseits wichtig für die Zukunftsperspektive schutzberechtigte Menschen, andererseits aber auch für die Umsetzung von Ausreise oder Rückführung, betonte der Minister.

Limbach plant zudem, dass das Mindener Verwaltungsgericht nach Inkrafttreten der Verordnung ein halbes Jahr lang alle neu eingehenden Verfahren für den Irak übernehmen soll. Zudem würden in Düsseldorf dann dauerhaft alle neu eingehenden Verfahren aus Georgien bearbeitet. Durch den Fokus auf die neuen Verfahren solle ein Best-Practice-Ansatz für die Bearbeitung der Verfahren aus den beiden Ländern etabliert werden, der ebenfalls zu einer Beschleunigung führen solle, sagte der Minister.

Asylsuchende können eine Entscheidung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bamf) über ihren Antrag gerichtlich überprüfen lassen. Darüber entscheiden die Verwaltungsgerichte. Limbach zufolge lag die Dauer für solche Hauptsacheverfahren im ersten Quartal 2024 bei 17,1 Monaten. Dieser Wert sei im Vergleich zu 2023 bereits etwas gesunken und solle weiter verkürzt werden.