Zum Abschluss des ersten Sitzungstages hat die Landessynode der evangelischen Nordkirche am späten Donnerstagabend (28. September) das Kirchengesetz zur Berücksichtigung der Geschlechtervielfalt in erster Lesung mit großer Mehrheit angenommen. Die zweite, entscheidende Lesung erfolgt am Sonnabend (30. September).
Zuvor hat eine ausführliche und teils kontroverse Aussprache stattgefunden. Einerseits ist auf mögliche Unstimmigkeiten in Bezug auf Formulierungen sowie mögliche Folgen in der Umsetzung für Kirchengemeinden hingewiesen worden. Andererseits ist betont worden, dass es mehr zwischen Himmel und Erde gibt, als Menschen sich denken können. Am Ende komme es darauf an, dass die Landessynode das Gesetz in der Umsetzung lebe, hieß es während der Aussprache.
Ziele des Gesetzes seien neben der Gleichstellung von Frauen und Männern die rechtliche Anerkennung unterschiedlicher Geschlechtlichkeiten und vielfältiger Geschlechteridentitäten in der Nordkirche, hieß es.
Das Gesetz war im Februar 2022 schon einmal beraten und damals in zweiter Lesung knapp gescheitert. Gegenüber dem damaligen Entwurf sei jetzt keine Änderung der Verfassung notwendig, hieß es. Der aktuelle Gesetzesentwurf sieht unter anderem eine geschlechtersensible Sprache vor. Bei der Entsendung oder Berufung in Gremien sei zudem darauf zu achten, dass Menschen jeden Geschlechts angemessen berücksichtigt werden. Außerdem sollen Stellen künftig für Menschen jeden Geschlechts ausgeschrieben werden.