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Nordkirche beschließt Gesetzesänderungen

Die Landessynode der Nordkirche hat am Sonnabend zahlreiche Gesetzesänderungen beschlossen. Neben Änderungen bei der Ausbildung von Pastorinnen und Pastoren gibt es Neuregelungen für Prädikantinnen und Prädikanten sowie Gemeindefusionen.

Die Änderungen bei der Pfarramtsausbildung machen das Vikariat flexibler. Sie sehen vor, dass es künftig mehr Raum für spirituelle Entwicklung geben soll. Die Ausbildung werde sich künftig auf die Kirchengemeinden und das Predigerseminar in Ratzeburg konzentrieren, außerdem soll die zweite theologische Prüfung praxisbezogener sein. Für Vikarinnen und Vikare soll die Nordkirche durch die Änderungen als Ausbildungsort attraktiver werden.

Mit einer weiteren Gesetzesänderung hat die Synode Fusionen von Kirchengemeinden vereinfacht. Auch Gemeinden, die keine gemeinsame Gemeindegrenze haben oder geografisch durch Flüsse oder Wälder getrennt sind, können sich künftig zusammenschließen. Die Zustimmung obliegt den jeweiligen Kirchenkreissynoden. Weiterhin können sich Gemeinden allerdings nur innerhalb eines Kirchenkreises zusammenschließen.

Über die Änderungen des Prädikantengesetzes wurde ambitioniert diskutiert. Wo es in der Hauptsache um den Wegfall der Altersgrenze von 75 gehen sollte, sind plötzlich Antragsverfahren und begrenzte Beauftragung in den Fokus gerückt. Almut Witt, Pröpstin im Kirchenkreis Altholstein und Vorsitzende der Theologischen Kammer der Landessynode, erklärte, dass es nicht leicht sei Kirchengemeinden zu finden, die diesen Antrag für Interessierte stellen, zu denen sie oftmals keine persönliche Bindung haben. Matthias Krüger, Propst im Kirchenkreis Rendsburg-Eckernförde, und Rebekka Lenz, Pröpstin im Kirchenkreis Nordfriesland, stimmten dem Einwand zu.

Die begrenzte Beauftragung für 5 Jahre habe zweierlei Sinn, erklärte Dirk Süssenbach, Propst im Kirchenkreis Ostholstein. „Wir überprüfen alle fünf Jahre das polizeiliche Führungszeugnis der Prädikantinnen und Prädikanten“, was unter anderem mit Blick auf den Schutz vor sexualisierter Gewalt ein wichtiges Instrument sei. Zudem werde überprüft, ob die Beauftragten die Fortbildungspflicht erfüllt haben, was insbesondere der Qualitätssicherung diene, sagte Süssenbach.

Das Ergebnis: Die Synode hat den Wegfall der Altersgrenze beschlossen, zugleich erging aber der Auftrag an die Kirchenleitung, die diskutierten Themen und Wünsche der Synode erneut in eine Gesetzesänderung oder sogar ein neues Prädikantengesetz einzubringen.