Künftig entscheiden in Bayern nur noch neun statt bislang 73 Amtsgerichte über Abschiebehaft. Das habe der Ministerrat in seiner Sitzung am Dienstag beschlossen, sagte Staatskanzlei-Chef Florian Herrmann (CSU) bei einer Pressekonferenz. Entscheidungen zu freiheitsentziehenden Maßnahmen im Aufenthaltsrecht seien „immer komplex und immer eilbedürftig“, erklärte der Staatsminister. Eine Bündelung der Zuständigkeiten sei deshalb sinnvoll.
Grundsätzlich seien bislang alle 73 bayerischen Amtsgerichte für Entscheidungen über Abschiebungshaft oder ähnliche Maßnahmen zuständig gewesen, erklärte Herrmann. Allerdings hätten 42 davon weniger als zehn Verfahren im Jahr verhandelt – „somit war dort keine Spezialisierung möglich und jedes Verfahren mit einem erheblichen Aufwand für die Richter verbunden“. Künftig seien nur noch die Amtsgerichte in Hof, Passau, Kempten, Ingolstadt, Laufen, Cham, Erding, Rosenheim, Weiden für dieses Thema zuständig. (1114/01.04.2025)