Von Donnerstag bis Sonnabend konstituiert sich die neugewählte III. Landessynode der evangelischen Nordkirche in Lübeck-Travemünde. Die Tagung beginnt am Donnerstag um 15 Uhr mit einem Gottesdienst in der St.-Lorenz-Kirche, in dem die neuen Synodalen verpflichtet werden, wie die Nordkirche am Mittwoch mitteilte. Der neuen Landessynode gehören 155 Synodale, 79 Frauen und 76 Männer, an. Ein Mandat aus dem Kirchenkreis Schleswig-Flensburg bleibt bis zur Wahl eines weiteren Mitglieds vorerst unbesetzt.
Die konstituierende Sitzung wird um 17 Uhr von Landesbischöfin Kristina Kühnbaum-Schmidt eröffnet. Erster und wichtigster Tagesordnungspunkt wird die Wahl einer oder eines neuen Präses der Landessynode, die oder der aus den Reihen der ehrenamtlichen Mitglieder gewählt wird. Das Präsidium besteht gemäß der Verfassung der Nordkirche aus Präses sowie zwei Vizepräses. Eine oder ein Vizepräses wird aus den Reihen der Pastorinnen und Pastoren gewählt. Die Wahl erfolgt in geheimer Abstimmung und in getrennten Wahlgängen. Am Abend werde zudem der Ministerpräsident von Schleswig-Holstein, Daniel Günther (CDU), für ein Grußwort erwartet.
Am Freitag stehen für die Synodalen Kirchengesetze auf der Tagesordnung. Dabei werde es um Änderungen zur Ausbildung von Pastorinnen und Pastoren, zum Einsatz von Prädikanten und Prädikantinnen, also ehrenamtlich Predigenden, das Kirchenbaugesetz sowie das Hauptbereichsgesetz gehen.
Am Sonnabend seien neben der zweiten Lesung der Kirchengesetze sowie der entsprechenden Beschlussfassung ein Bericht zur Arbeit der Anerkennungskommission für Betroffene sexualisierter Gewalt in der Nordkirche und zum Sachstand des Zukunftsprozesses geplant.
Die Landessynode ist das Kirchenparlament und damit verfasstes Leitungsgremium der Nordkirche. Ihr gehören 156 stimmberechtigte Mitglieder an. 122 Synodale werden durch die dreizehn Kirchenkreise gewählt. 34 Synodale kommen aus den Diensten und Werken der Nordkirche, den Theologischen Fakultäten der Universitäten Greifswald, Kiel, Rostock und Hamburg oder werden durch die Kirchenleitung berufen. Die Vertreterinnen und Vertreter der Nordschleswigschen Gemeinde in Dänemark sowie die Jugenddelegierten haben kein Stimmrecht.