Die Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein macht erneut auf den Leinenzwang für Hunde im Wald und in Naturschutzgebieten aufmerksam. Diese Leinenpflicht werde „viel zu oft missachtet“, dabei könnten Zuwiderhandlungen mit einem Bußgeld geahndet werden, teilte die Stiftung am Donnerstag mit. Auch Hunde mit Langleinen, mit denen sie sich abseits der Wege bewegen können, seien nicht hinreichend angeleint. Anlass des Appells ist der Beginn der Brut- und Setzzeit, die vom 1. März bis Mitte Juli dauert. Junge Hasen oder scheue Rehkitze und viele Vögel, die derzeit ihre Nester am Boden einrichten, würden von frei laufenden Hunden gestört oder aufgescheucht.
Angesichts der steigenden Zahlen von Hunden in der Landschaft seien junge Rehe oder Hasen erheblich gestresst. Auch auf einige Vogelarten hätten frei laufende Hunde erhebliche Auswirkungen. Das gelte nicht nur für Nester mit Eiern, sondern auch für Jungvögel, hieß es. Gerade Vögel mit nur einer Jahresbrut wie Nachtigall, Sprosser, Fitis oder der vielerorts extrem seltene Waldlaubsänger seien darauf angewiesen, dass diese Brut möglichst erfolgreich verläuft.