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Oldenburger Synagoge: Verfahren um Brandanschlag beginnt

Die juristische Aufarbeitung zum Brandanschlag auf die Oldenburger Synagoge beginnt vor dem Oldenburger Landgericht. Tatverdächtig ist ein 28-Jähriger mit einer vermutlich psychischen Erkrankung.

Am Landgericht Oldenburg beginnt der Prozess um den Anschlag auf die Oldenburger Synagoge
Am Landgericht Oldenburg beginnt der Prozess um den Anschlag auf die Oldenburger SynagogeImago / STPP

Mehr als ein Jahr nach dem Brandanschlag auf die Oldenburger Synagoge beginnt am 11. Juni die juristische Aufarbeitung der Tat vor dem Oldenburger Landgericht. Tatverdächtig ist ein 28-Jähriger. Er muss sich in einem sogenannten Sicherungsverfahren verantworten, weil er vermutlich psychisch schwer erkrankt ist und zur Tatzeit schuldunfähig war, wie ein Sprecher des Landgerichts dem Evangelischen Pressedienst (epd) bestätigte. Das bedeute, dass eine dauerhafte Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus in Betracht komme. Zuerst hatte die Oldenburger Nordwest-Zeitung berichtet.

Dem Sprecher des Landgerichts zufolge liegt dem Gericht ein vorläufiges Gutachten über die fehlende Schuldfähigkeit des Mannes vor. Für das Verfahren sind zunächst drei Verhandlungstage angesetzt.

Anschlag sorgte für bundesweite Schlagzeilen

Am 5. April 2024 war ein Brandsatz gegen die massive Tür des jüdischen Gebetshauses geworfen worden. Das Feuer konnte von einem Hausmeisterteam eines benachbarten Kulturzentrums schnell gelöscht werden und richtete nur leichten Schaden an. Verletzt wurde niemand. Der Anschlag hatte für bundesweite Schlagzeilen gesorgt. Erst nach einem Fahndungsaufruf in der TV-Serie „Aktenzeichen XY … Ungelöst“ wurde der mutmaßliche Täter im Januar in Vechta festgenommen.