Mehr als ein Jahr nach dem Brandanschlag auf die Oldenburger Synagoge beginnt am 11. Juni die juristische Aufarbeitung der Tat vor dem Oldenburger Landgericht. Tatverdächtig ist ein 28-Jähriger. Er muss sich in einem sogenannten Sicherungsverfahren verantworten, weil er vermutlich psychisch schwer erkrankt ist und zur Tatzeit schuldunfähig war, wie ein Sprecher des Landgerichts dem Evangelischen Pressedienst (epd) bestätigte. Das bedeute, dass eine dauerhafte Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus in Betracht komme. Zuerst hatte die Oldenburger Nordwest-Zeitung berichtet.
Dem Sprecher des Landgerichts zufolge liegt dem Gericht ein vorläufiges Gutachten über die fehlende Schuldfähigkeit des Mannes vor. Für das Verfahren sind zunächst drei Verhandlungstage angesetzt.