Der Naturschutzbund (Nabu) in NRW fordert das Land Nordrhein-Westfalen dazu auf, beim Ausbau der Windenergie mehr Rücksicht auf die Belange des Artenschutzes zu nehmen. Auch wenn der Ausbau für die Energiewende und zur Erreichung der Klimaziele eine zentrale Rolle spiele, gebe es „erhebliche Vorwürfe“ gegen die Art und Weise, wie die Landesregierung den Ausbau der Windenergie vorantreibe, teilte der Nabu-Landesverband am Freitag in Düsseldorf mit. „Die aktuelle Planung bremst den Artenschutz für die Zukunft komplett aus“, sagte die NRW-Landesvorsitzende Heide Naderer.
Die aktuellen Regionalplanentwürfe sehen laut Nabu vor, dass Windenergiebereiche und Beschleunigungsgebiete vielfach in für den Artenschutz bedeutsamen Bereichen ausgewiesen werden können. Durch die Beschleunigungsgesetzgebung auf EU- und Bundesebene fielen in diesen Gebieten künftig in den Genehmigungsverfahren für die Windkraftanlagen wesentliche umweltrechtliche Prüfungen und insbesondere die Artenschutzprüfung weg. „Eine Bewertung und ernsthafte Bewältigung von Auswirkungen auf die Artenvielfalt und weiteren Umweltfolgen findet damit nicht mehr statt“, mahnte Naderer. Deshalb sei es umso wichtiger, jetzt dafür zu sorgen, dass bei der Ausweisung der Areale die sensiblen Bereiche vermieden werden.
„Es ist höchste Zeit, dass die Landesregierung einschreitet und ihrem Ansatz gerecht wird, die Anforderungen des Klimaschutzes und den Erhalt der biologischen Vielfalt gemeinsam anzugehen und die Windenergie nicht gegen den Artenschutz auszuspielen“, betonte die Nabu-Landeschefin. Es stünden ausreichend Flächen in Nordrhein-Westfalen zur Verfügung, um das festgelegte Flächenziel von 1,8 Prozent der Landesfläche für die Windenergie zu erreichen.
Beim Ausweisen von Windenergieflächen würden Aspekte des Artenschutzes bislang zu wenig berücksichtigt und kollisionsgefährdete Vogelarten wie der Rot- und Schwarzmilan nicht ausreichend geschützt, hieß es. Außer in besonders ausgewiesenen Vogelschutzgebieten wie der Hellwegbörde im Kreis Soest gebe es praktisch keinen angemessenen Schutz.