Wer gegen sexualisierte Gewalt an Kindern vorgehen möchte, sollte Daten von Telekommunikationsanbietern dafür nutzen, sagt eine Fachfrau. Sie sieht gegenwärtig eine Lücke.
Im Kampf gegen sexualisierte Gewalt gegen Kinder hat die Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung, Kerstin Claus, eine gesetzlich verpflichtende Speicherung von Telekommunikationsdaten durch die Anbieter gefordert. “Wir brauchen keine Speicherung von Daten über ein halbes oder ein ganzes Jahr. Aber Unternehmen sollten Telekommunikationsdaten gesetzlich verpflichtend einige wenige Wochen lang speichern können. Das hilft Ermittlern ungemein, wenn sie einem Täter auf der Spur sind”, sagte Claus den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Freitag).