Das Bundesfamilienministerium hat einen Bericht der Frankfurter Allgemeinen Zeitung zurückgewiesen, wonach Familienministerin Lisa Paus (Grüne) Abstriche an der geplanten Kindergrundsicherung machen will. Andernfalls könne die von der Ampel-Koalition geplante Reform nicht bis 2025 umgesetzt werden, heißt es in dem Bericht.
Ein Sprecher erklärte, das Ministerium weise den Bericht zu den derzeitigen Verhandlungen über die Kindergrundsicherung „als Spekulation über Zwischenstände“ zurück. Er verwies auf die weiter laufenden Gespräche mit dem Ziel, Kinderarmut in Deutschland wirksam zu bekämpfen, nannte aber keine Details.
Bisher kein Kinderzuschlag für Geringverdiener
Seit Monaten wird über die Umsetzung eines der wichtigsten sozialpolitischen Vorhaben der Ampel-Koalition verhandelt. Unstrittig zwischen den Koalitionspartnern ist, dass die staatlichen Leistungen für Kinder zusammengefasst, vereinfacht und automatisch ausgezahlt werden sollen. Es soll damit sichergestellt werden, dass alle Familien die Unterstützungen auch erhalten, die ihnen zustehen. Bisher ist das, etwa beim Kinderzuschlag für Geringverdiener, nicht der Fall.
Strittig ist aber, ob die Leistungen für Familien erhöht werden, die auf staatliche Unterstützung angewiesen sind. Paus veranschlagt die Kosten mit bis zu zwölf Milliarden Euro im Jahr, Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) lehnt diese Summe ab. Anfang dieser Woche hatten sich die Koalitionspartner darüber verständigt, die Finanzierung der Kindergrundsicherung zunächst auszuklammern, um den Bundeshaushalt für 2024 kommende Woche im Kabinett beschließen zu können. Bis dahin sollte es aber auch eine zumindest grundsätzliche Vereinbarung über das Projekt geben.
Eckpunktepapier: zwei entscheidende Punkte fehlen
Die Frankfurter Allgemeine Zeitung berichtet nun, dass in einem neuen Eckpunktepapier des Familienministeriums zwei entscheidende Punkte zur Höhe und zur Finanzierung der Kindergrundsicherung nicht mehr auftauchen. Zum einen sollte der Steuerfreibetrag für Erziehung, Betreuung und Ausbildung eines Kindes sinken, um im Gegenzug den Basisbetrag in der Kindergrundsicherung erhöhen zu können, der dem heutigen Kindergeld entspricht. Das lehnt die FDP als verkappte Steuererhöhung ab. Zum anderen sieht das Papier dem Bericht zufolge nicht mehr vor, dass die Neuberechnung der Sozialleistungen für Kinder sich an der Mitte der Gesellschaft orientieren soll und nicht an den ärmsten Haushalten, wie es bisher der Fall ist. Es werde lediglich versichert, dass Leistungsverschlechterungen ausgeschlossen würden.